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Mordprozess Paulina: Schlussplädoyers

Verteidiger Fahrid Rifaat vor dem Eingang zum Gerichtssaal.
Verteidiger Fahrid Rifaat vor dem Eingang zum Gerichtssaal. ©APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
In ihren Schlussplädoyers forderten Staatsanwalt und Privatbeteiligtenvertreter einen Schuldspruch.
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Es sei ein heimtückischer Mord gewesen, so der Ankläger, da dem Opfer vorgegaukelt wurde, man bringe es in die Schule oder zum Frühstücken. “Der Beschuldigte war nicht die treibende Kraft, aber ein wichtiges großes Zahnrad, kein kleines Rädchen.” Er habe mit Vorsatz gehandelt, denn er “war sowohl in der Lage zu entscheiden, was darf ich tun und was nicht und es wäre ihm möglich gewesen anders zu handeln”, so der Staatsanwalt.

Schuldspruch wegen Mitwirkung an hinterhältiger Tat

Der Angeklagte sei auch in der Lage gewesen, das ihm zugrunde gelegte Unrecht einzusehen. Deshalb sei die Hauptfrage, ob er der Beitragstäterschaft zum Mord schuldig sei, mit “Ja” und die Zusatzfrage, ob entschuldigender Notstand vorliege mit “Nein” zu beantworten. Der Staatsanwalt hatte beantragt, die Zusatzfrage an die Geschworenen fallenzulassen. Dem folgte das Gericht nicht. Als Milderungsgründe führte der Ankläger die bisherige Unbescholtenheit, das Geständnis sowie die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit durch den Einfluss des Vaters an. Erschwerend seien die Mitwirkung bei einer hinterhältigen Tat und ihr hoher Planungsgrad.

Strafrahmen könnte bei bis zu 20 Jahren liegen

Der Verteidiger wies die Geschworenen darauf hin, dass der Strafrahmen beim Angeklagten als jungem Erwachsenen bei fünf bis 20 Jahren liege. Es gebe auch die Möglichkeit der außerordentlichen Strafmilderung, die unter die gesetzlichen Untergrenze – bis hinunter zu drei Monaten – reiche. Sie komme ins Spiel, wenn die Milderungsgründe überwiegen. Auch ein Freispruch oder ein entschuldigender Notstand seien möglich. Die Wahrheit liege wohl irgendwo in der Mitte, so Rifaat, der an den Grundsatz “Im Zweifel für den Angeklagten” erinnerte. Was vom Staatsanwalt erschwerend angeführt wurde, sei jedenfalls nicht dem Angeklagten sondern seinem Vater zuzurechnen, dafür sei die Latte der Milderungsgründe lang.

Angeklagter war Vater ausgeliefert

Sein Mandant sei dem “Ungeheuer” von Vater hilflos ausgeliefert gewesen. Als er von dessen Vorhaben erfuhr, habe er die natürlichste Reaktion gezeigt und probiert den 48-Jährigen davon abzuhalten. Dafür sei er mit einem Messer an der Kehle bedroht worden. Und er kannte die Reaktionen des Vaters, wenn er seinen Willen nicht erfüllt bekam, so Rifaat. Es handle sich beim Beschuldigten um “einen warmherzigen Sohn, der sich bemühte, den Vater von seinem Plan abzubringen”. Der Zeitfaktor spiele keine Rolle. Man sei ein Jahr später immer gescheiter als vorher. So auch der 20-Jährige. Er wisse, dass das nichts mehr ändern könne, aber “die Sache tut mir von ganzem Herzen leid und ich möchte mich bei der Familie entschuldigen”, schloss der Angeklagte. Dann zog sich das Geschworenengericht zur Beratung zurück. Ein Urteil wurde für den Abend erwartet. (APA)

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