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Mordprozess Paulina: Mutter des Angeklagten einvernommen

Verteidiger Fahrid Rifaat im LG Wels.
Verteidiger Fahrid Rifaat im LG Wels. ©APA/WERNER KERSCHBAUMMAYR
Am Nachmittag wurde die leibliche Mutter des Angeklagten einvernommen. Sie beschrieb ihren Ex-Mann, den Vater des Beschuldigten, als gewalttätig, außerdem sei er während ihrer Ehe fremdgegangen.
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Paulinas Mutter verlässt Saal

Er habe sie einmal angezeigt und gedroht, sie mit Säure zu überschütten. Er soll immer zugeschlagen haben, wenn ihm jemand widersprach oder seinen Anweisungen zuwiderhandelte, so die Zeugin.

Mutter des Angeklagten weint im Gerichtssaal

Ihr Sohn sei von seinem Vater manipuliert worden. Sie habe dem 20-Jährigen geschrieben, als er im Gefängnis saß und ihn besucht. “Er ist mein Kind, ich habe ihn immer geliebt. Er wird immer mein Sohn bleiben”, sagte sie und brach in Tränen aus, wie auch der Angeklagte.

Keine Abartigkeit höheren Grades, keine Wiederholungsgefahr, keine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt und keine Zurechnungsunfähigkeit sah Gerichtspsychiater Reinhard Haller in seiner Zukunftsprognose für den Angeklagten. Er leide an keiner psychischen Erkrankung, werde aber in einer forensischen Abteilung betreut. Die Voraussetzung für eine Einweisung in eine Anstalt sei nicht erfüllt, so der Psychiater, weder Schwachsinn oder akute Geisteskrankheit noch eine tiefgreifende Bewusstseinsstörung oder ein vergleichbarer Zustand lägen vor. Der 20-Jährige sei nicht unfrei im Willen gewesen, aber eingeengt in seinem Steuerungsverhalten. Er habe wohl starke Angst vor dem Vater gehabt, krankhafte Zustände, die den Willen völlig aufheben, lägen aber nicht vor.

Gutachter: „Vater des Angeklagten war ein psychopathischer Mensch“

Der Angeklagte sei in der Entwicklung unreif, hieß es im Gutachten. Bei der Verhandlung wirkte er auf den Psychiater “wesentlich reifer, er empfindet Schuldgefühle und übernimmt Verantwortung”, so Haller. Man müsse den emotionalen Schock beim Weggang der Mutter als Auslöser für das Ganze werten. Der Vater sei ein schwerer Narziss und psychopathischer Mensch, dazu unglaublich kränkbar gewesen. Überforderung treffe wohl den Zustand des Angeklagten vor und bei der Tat. “So schwere Störungen, dass er nicht die Polizei rufen oder weglaufen hätte können, hatte er nicht”, erklärte der Psychiater. Es sei aber wichtig, dass der Bursch weiter psychologisch begleitet wird.

Urteil möglicherweise noch am Dienstagabend

Die Obduktion habe ein massives stumpfes Schädel-Hirn-Trauma und Gewalt gegen die Halsregion als Todesursachen ergeben, so der Pathologe. Aus gerichtsmedizinischer Sicht könne man keine zeitliche Abfolge herstellen. Sowohl die Kopf- als auch die Halsverletzungen alleine seien geeignet gewesen, den Tod herbeizuführen. Bei den Videos zur Tatrekonstruktion zeigte sich der Angeklagte erschüttert, dass er so emotionslos gewesen sei.

Am Nachmittag zog sich das Gericht zur Beratung über die Fragen für die Geschworenen zurück. Nach dieser Pause sollten die Schlussplädoyers folgen. Ein Urteil am späteren Abend war möglich. (APA)

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