AA

Mordprozess nach Bluttat in Wohnheim: Mann die Kehle aufgeschlitzt

Der Angeklagte soll einem Mann in Notwehr die Kehle durchgeschnitten haben.
Der Angeklagte soll einem Mann in Notwehr die Kehle durchgeschnitten haben. ©APA
Der 26-Jährige, der sich am Dienstag im Wiener Straflandesgericht wegen Mordes verantworten muss, gab an, keine andere Wahl als das Messer gehabt zu haben. "Dass ich das Messer genommen habe, war notwendig. Ich hatte Angst, dass er mich vergewaltigt, mich packt und umbringt."
Prozessauftakt in Wien
Bluttat in Rudolfsheim
Bilder des Prozesses

“Dass ich das Messer genommen habe, war notwendig. Ich hatte keine andere Wahl. Ich hatte Angst, dass er mich vergewaltigt, mich packt und umbringt.” Mit diesen Worten hat sich am Dienstag ein 26-jähriger Mann in einem Mordprozess im Wiener Straflandesgericht verantwortet. Er hatte in der Nacht auf den 12. Juni 2015 in Rudolfsheim-Fünfhaus einem Bekannten die Kehle aufgeschlitzt.

Angeklagter kannte Opfer nur flüchtig

Der fünffach vorbestrafte Mann hatte das spätere Opfer vier Tage vor der inkriminierten Bluttat in einem vom Arbeiter-Samariter-Bund betriebenen Wohnheim für ehemalige Obdachlose kennengelernt. Andreas Sch. lebte dort seit längerem in einer Einzimmerwohnung. “Sein Leben war nicht von Glück und Erfolg gekrönt. Er hatte zwei volljährige Töchter, war homosexuell, alkohol- und herzkrank”, skizzierte Staatsanwältin Tamara Ranzdorf den 43-Jährigen.

Obwohl es bereits bei der ersten Begegnung, die deshalb zustande kam, weil die Mutter des Angeklagten im selben Heim lebte und mit dem 43-Jährigen befreundet war, zu einem Streit kam, schaute der Jüngere am 11. Juni wieder bei diesem vorbei. Die beiden sprachen reichlich dem Alkohol zu – man hatte sich zuvor bei einem Diskonter mit mehreren Flaschen Rotwein eingedeckt. Der 43-Jährige habe sich ihm plötzlich angenähert, ihn bedrängt, zu küssen versucht, schilderte der Angeklagte dem Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer).

“Ich wollte ihn nicht umbringen”

Er habe ihn verbal abzuwehren versucht, ihm Tritte versetzt, ihn weggedrängt, aber es habe alles nichts genützt: “Er wollte mich zum Bett ziehen.” Er habe es aber geschafft, in den Küchenbereich zu gelangen und dort ein Messer ergriffen, als ihn der zudringliche Mann wieder umklammerte: “Irgendwann bin ich weggekommen, hab’ zugestochen und durchgezogen. Ich wollt’ ihn nicht umbringen. Ich wollte ihn wegbringen von mir.”

Der Mann habe ihn “massiv bedrängt”, sei kräftiger als er gewesen: “Ich weiß, dass er mich vergewaltigen wollte. Er wollte in meine Hose reingreifen. Ich wollte ihn einfach nur loshaben.”

Stich-Schnitt-Wunde laut Gerichtsmediziner tödlich

Wie der Gerichtsmediziner Daniele Risser ausführte, war Andreas Sch. binnen kürzester Zeit tot. Nach einem Stich in die Wange wurden dem 43-Jährigen mit einer zwölf Zentimeter langen Stich-Schnitt-Bewegung die Halsschlagader und die rechte Drosselvene vollständig durchtrennt. “Das Blut ist nicht herausgespritzt wie in schlechten Hollywood-Filmen. Schwallartig ist es herausgeströmt und hat ein ergiebiges Blutbad verursacht”, erläuterte der Sachverständige.

Das 1,79 Meter große und 89 Kilogramm schwere Opfer war im Tatzeitpunkt hochgradig alkoholisiert – bei der Obduktion der Leiche wurden im Blut 3,7 Promille Alkohol nachgewiesen.

Das Nachtatverhalten des 26-Jährigen belege “die absolut lebensfremde und unglaubwürdige Verantwortung des Angeklagten”, betonte Staatsanwältin Tamara Ranzdorf. Die behauptete Notwehr-Situation sei nicht vorgelegen. Statt Polizei und Rettung zu rufen, habe der Mann den Toten in den Nasszellenbereich geschleift, das Blut abgewaschen und die Leiche anschließend in einer Bettzeuglade versteckt.

Opfer in Bettzeuglade versteckt

“Er hat versucht, die Spuren zu verwischen. Er hat das relativ sauber hinbekommen”, sagte die Staatsanwältin. Erich Gemeiner und Iris Augendoppler, die beiden Verteidiger, erklärten dieses Vorgehen demgegenüber mit “situationsbedingter Panik”. Der Angeklagte selbst meinte dazu: “Ich hatte Angst, die Polizei und die Rettung zu rufen, weil ich geglaubt hab’, mir glaubt eh keiner, weil ich vorbestraft, arbeitslos und obdachlos bin.”

Für Augendoppler war die Reaktion ihres Mandanten auf die behaupteten sexuellen Avancen zulässig: “Der Andere hat ihn zuerst angegriffen und sexuell bedrängt. Selbstverständlich darf ich mich da wehren. Mit Mitteln, die geeignet sind, den Angriff ein für alle Mal abzuwehren.”

Nach Bluttat: Fernseher verkauft

Als “besonders dreist” wird in der Anklageschrift der Umstand bezeichnet, dass der Angeklagte am Tag nach der Bluttat zurückkehrte, den Fernseher des Toten holte und um 30 Euro verkaufte. Das habe er gemacht, “weil ich Hunger gehabt hab’ und obdachlos war”, rechtfertigte der 26-Jährige sein Tun. Am Abend desselben Tages ging er noch einmal in die fremde Wohnung und holte eine übrig gebliebene Weinflasche, “um sich einen feucht-fröhlichen Abend zu machen”, wie die Staatsanwältin ätzte. “Ich wollt’ mich niedersaufen und sterben”, konterte der Angeklagte.

Die Leiche wurde schließlich von Mitarbeitern des betreuten Wohnheims entdeckt, nachdem ein Freund von Andreas Sch. Alarm geschlagen hatte, weil er diesen nicht mehr erreichen konnte. Nach Auswertung der Aufnahmen aus einer Video-Anlage klickten für den 26-Jährigen am 19. Juni die Handschellen.

Angeklagter leidet unter kombinierter Persönlichkeitsstörung

Zusätzlich zur Verurteilung hat der Staatsanwalt seine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Einem psychiatrischen Gutachten zufolge leidet der Mann nämlich an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung. In Verbindung mit seinem Drogen- und Alkoholmissbrauch ist laut Gerichtspsychiater Siegfried Schranz eine seelisch-geistige Abartigkeit höheren Grades gegeben, die die neuerliche Begehung von Straftaten mit schweren Folgen erwarten lässt.

Seine Empfehlung, den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs im Maßnahmenvollzug unterzubringen, stützte Gerichtspsychiater Siegfried Schranz auf eine von ihm erstellte Gefährlichkeitsprognose.

Zeugen wurden einvernommen

Derzufolge ist damit zu rechnen, dass der Mann ohne entsprechende Behandlung mit einer Wahrscheinlichkeit von 76 Prozent in den nächsten sieben Jahren wieder Straftaten mit schweren Folgen begehen wird. Auf einen Zeitraum von zehn Jahren bezogen soll die Rückfallgefahr sogar 87 Prozent ausmachen, errechnete der Sachverständige.

Zuvor hatte ein langjähriger Bekannter des getöteten Andreas Sch. als Zeuge ausgesagt. Dieser sei bisexuell und “sehr resch” gewesen, “wenn er etwas getrunken hat”. Den Angeklagten habe der 43-Jährige als “feschen Bua” bezeichnet: “Er hat ihm gefallen. Aber Sex wollte er nicht.”

“Ich bin kein Mörder”: Schlussplädoyers verlesen

“Ich habe keinen Zweifel, dass er ihn umbringen wollte und ihn umgebracht hat”, hielt Staatsanwältin Tamara Ranzdorf in ihrem Schlussvortrag fest. Explizit wies sie auf die fünf Vorstrafen des Angeklagten und den Umstand hin, dass dieser erst im Jänner 2015 aus seiner bisher letzten Freiheitsstrafe entlassen worden war. Angesichts des raschen Rückfalls, des getrübten Vorlebens und der nicht geständigen Verantwortung des 26-Jährigen erscheine ihr bei einer Strafdrohung von zehn bis 20 Jahren oder lebenslang “nur eine Strafe als die einzig mögliche”, bemerkte Ranzdorf.

Für Verteidigerin Iris Augendoppler stand demgegenüber nach dem Beweisverfahren nicht fest, was sich in der Nacht auf den 12. Juni 2015 im Wohnheim für ehemalige Obdachlose tatsächlich abgespielt hatte. Sie ersuchte die Geschworenen daher, nach dem “Im Zweifel für den Angeklagten”-Grundsatz ihren Mandanten jedenfalls vom Mordvorwurf freizusprechen.

“Ich bedaure den Vorfall wirklich von Herzen”, meinte der 26-Jährige in seinem Schlusswort, mit dem sich die Geschworenen zur Beratung über die Schuldfrage zurückzogen. Er habe “aus Angst um mein Leben” zugestochen: “Ich bin kein Mörder, kein Killer oder so.”

(APA/Red)

  • VIENNA.AT
  • Wien
  • Wien - 15. Bezirk
  • Mordprozess nach Bluttat in Wohnheim: Mann die Kehle aufgeschlitzt
  • Kommentare
    Kommentare
    Grund der Meldung
    • Werbung
    • Verstoß gegen Nutzungsbedingungen
    • Persönliche Daten veröffentlicht
    Noch 1000 Zeichen