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Mord an 60-Jähriger in Baden: Angeklagter Sohn nennt andere Verdächtige

Am Tatort in Altenmarkt an der Triesting, Bezirk Baden
Am Tatort in Altenmarkt an der Triesting, Bezirk Baden ©APA/THOMAS LENGER
Unerwartete Aussagen gab es beim Auftakt im Indizienprozess gegen einen 42-jährigen Niederösterreicher, der am Dreikönigstag im Bezirk Baden seine Mutter (60) erschlagen haben soll. Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig - und präsentierte Alternativen.
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Der 42-Jährige präsentierte dem Gericht in Wiener Neustadt zwei andere mögliche Mordverdächtige. Der Prozess geht am 12. November weiter. Urteil wird es da aber keines geben, weil ein DNA-Gutachten noch nicht fertig ist.

42-Jähriger unter Mordverdacht

Es gibt keine Tatzeugen, auch ein plausibles Motiv fehlt. Fakt ist dennoch: Am 6. Jänner 2015 in den Abendstunden wählte der Angeklagte den Notruf. Seine 60-jährige Mutter lag mit eingeschlagenem Schädel tot im Keller ihres Hauses. Aus der Lebensgeschichte des Beschuldigten ergibt sich für die Staatsanwaltschaft eine “geschlossene und in sich schlüssige Indizienkette” für den Mordvorwurf gegen den 42-Jährigen.

“Ein Tunichtgut, der vom Geld der Mutter gelebt hat und dieser eine schlimme Krankheit vorgetäuscht hat, damit sie ihn weiterhin mit Barem versorgt” (das streitet selbst Verteidiger Rudolf Mayer nicht ab), soll die Frau erschlagen haben, als sie ihm auf die Schliche gekommen war, dass er gar nicht an Leukämie erkrankt war und das Geld, das sie ihm gab, nicht für Therapien, sondern für seinen Lebensstil ausgegeben hatte.

Mutter unterstützte Sohn jahrelang

Als die Ersparnisse der 60-jährigen Volksschulpädagogin beinahe aufgebraucht waren und dadurch “das Lügengebäude zusammenzubrechen drohte” (Richterin), das sich der Langzeitarbeitslose – in 24 Jahren war er nur viereinhalb Jahre erwerbstätig – aufgebaut hatte, soll er die Mutter bei einem Streit mit einem kantigen Gegenstand ermordet haben.

Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei einige Kilometer vom Tatort entfernt versengte blutverschmierte Schuhe und Kleidungsstücke, die dem Angeklagten gehören. Einweghandschuhe wurden ebenfalls entdeckt, auf denen allerdings neben DNA-Spuren von Opfer und Angeklagtem auch jene einer anderen Person ausgemacht wurden.

Kein Wort zu Bluttat in Baden

In zehn Monaten Untersuchungshaft hat der Beschuldigte kein Wort zu dem Mordvorwurf verloren. Anders am Donnerstag vor den Geschworenen: “Warum lässt man mich nicht beweisen, dass ich es nicht war … Derjenige, der meiner Mutter das angetan hat, hat die Kleidungsstücke auch weggeschmissen, damit ich hier sitze.” Der 42-Jährige ging so weit, zwei andere Personen der Bluttat zu bezichtigen: einerseits einen Reitstallbesitzer, mit dem seine Mutter seit Jahren im Clinch gelegen sei, beziehungsweise seine Ex-Freundin, die mit der Mama auch nicht ausgekommen sei.

Da das spurenkundlich wichtige Gerichtsgutachten von DNA-Spezialistin Christa Nussbaumer auch kommende Woche nicht fertig sein wird, steht derzeit noch kein Urteilstermin fest.

Psychiater bei Prozess zu Bluttat in Baden

Am Nachmittag war Gerichtspsychiater Karl Dantendorfer am Wort. Ein schwieriges Unterfangen, weil der Angeklagte während der zehn Monate Untersuchungshaft nicht nur zu dem Mordvorwurf geschwiegen, sondern sich auch geweigert hatte, sich psychiatrisch untersuchen zu lassen. Fast fünf Stunden hat der Gutachter am Donnerstag den 42-Jährigen im Prozess beobachtet.

Seine Beurteilung war eindeutig: Aus medizinischer Sicht sei der Angeklagte “nicht normal”, leide an einer “schweren komplexen Störung”, die unbedingt therapiert werden müsse. “Aber diese Erkrankung hat nicht zur Tat geführt, hat nichts mit der Tat zu tun.” Der Psychiater ordnete den Angeklagten “mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit” als zurechnungsfähig ein.

Halbschwester des Angeklagten sagte aus

Zuvor war die Halbschwester des Beschuldigten im Zeugenstand, die ihm zu Prozessbeginn durch ihren Anwalt ausrichten hatte lassen: “Ich will Dich nicht mehr sehen.” Die Frau schilderte den 42-Jährigen als zweischichtige Persönlichkeit, “eloquent, zuvorkommend, hilfsbereit”. Tatsächlich war der Angeklagte in seinem Heimatort dafür bekannt, überall geholfen und mitangepackt zu haben, ohne Geld dafür zu verlangen. Andrerseits erzählte die Zeugin von immer wiederkehrenden Diebstahlsvorwürfen, die gegen ihn (auch von ihr selber) erhoben worden seien.

Der Prozess wird kommenden Donnerstag fortgesetzt. Weitere Termine: 18. Dezember, Urteil am 12. Jänner 2016.

(apa/red)

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