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Monsterverfahren gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St.: Das war Tag 4

Monsterverfahren gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. in Wien
Monsterverfahren gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. in Wien ©APA
Der vierte Tag im Prozess gegen den mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. ist am Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Im Wiener Landesgericht wurde der Viertangeklagten Dusko R. - Spitzname "Rocky" einvernommen.
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Dem 57-Jährigen werden die Beteiligung an der kriminellen Vereinigung, Schutzgelderpressung, Beteiligung an absichtlicher schwerer Körperverletzung und die Beteiligung an einem Buttersäureattentat im Tullner Nachtklub “Lili Marleen” vorgeworfen.

“Rocky” in Wien vor Gericht

 “Rocky” galt als rechte Hand von Richard St. Im Verein “Freies Wien” alias “Nokia-Club”, über den laut Anklage Schutzgelderpressungen von Rotlichtlokalen im Bereich des Gürtels organisiert worden sein sollen, soll Dusko R. demnach bestimmt haben, wer ausrückt, wenn es Probleme gibt. Das hieß entweder “kleines Taxi”, bestehend aus dem Zweitangeklagten Peter A. und “Rocky” selbst, allenfalls noch dem Fünftangeklagte Christian R., oder “großes Taxi”, bei dem dann zumindest fünf Vereinsmitglieder auf der Bildfläche erschienen. “Großes Taxi, das war vor 2.000 Jahren”, meinte dazu “Rocky”.

Dass es Schutzgeldzahlungen gegeben habe, stellte “Rocky” entschieden in Abrede: “Was heißt Schutzgeldzahlungen? Wenn ich mit meinem Hund spazieren gegangen bin, sind die Leute (gemeint: Lokalbetreiber, Anm.) zu mir gekommen und haben gesagt: ‘Endlich ist Ruhe, können wir verlängern?'”, sagte der impulsive Angeklagte. Auch der Sechstangeklagte Andreas B. betonte am Nachmittag, es habe keine Schutzgeldzahlungen gegeben. Er sei froh gewesen, dass er den Sicherheitsdienst gehabt habe, als er Geschäftsführer des Clubs “Flamingo” am Gürtel gewesen sei. Frühere anderslautende Aussagen von ihm seien unter Druck der Behörden entstanden.

“Korrekte Bezahlung” laut Angeklagtem

Richard St. habe auch keine Erlaubnis erteilt, am Gürtel als Geschäftsführer von Rotlichtlokalen tätig sein zu dürfen, so “Rocky”. Solches hatte ein früherer Betreiber der “Okay-Bar” und der “Dream-Bar” behauptet. Er hatte bei der Polizei ausgesagt, dass er, als er die beiden Lokale aufsperrte, im “Pour Platin”, wo das Hauptquartier des “Nokia Clubs” war, vorbeischauen musste. Ihm sei in einer Videokonferenz mit dem zu diesem Zeitpunkt in der Dominikanischen Republik weilenden Richard St. die Erlaubnis zum Betrieb der Lokale erteilt worden. Dazu “Rocky”: “Nein, er hat gebettelt. Er ist selber gekommen – ‘Rocky, bitte’.” 

Dusko R. alias “Rocky” sprach auch über den Unterschied zwischen dem Hauptangeklagten Richard St. und dessen Vorgänger als Gürtel-Boss, Harald H. Bei H. sei es “nur korrekte Bezahlung” gewesen. “Die Frage war nur: Kannst du boxen? Aber kein Anzug, kein Niveau.” Richard St. habe ihm sofort ein BMW Cabrio angeboten. Dusko R. bestätigte zudem, dass er schon vor 2004, als er noch für Freddy K. arbeitete, im “Nokia-Club” tätig gewesen sei.

Monsterverfahren in Wien gegen Rotlichtboss

Bei Andreas B. wurde es spannend, als es um einen Überfall im Juli 2004 auf das Wohnhaus eines Ehepaares in Aurolzmünster (Bezirk Ried im Innkreis) ging. Laut Anklage soll es sich dabei um den Versuch gegangen sein, Geschäftskonkurrenz – das Paar soll einen Massagesalon betrieben haben – für seinen damaligen Chef, einem Rotlichtbetreiber in Oberösterreich, zu beseitigen. Der 43-Jährige soll mit Vollvisierhelm und Baseballschläger in das Haus eingedrungen sein und die Frau schwer verletzt haben. 

Dieser stritt das entschieden ab: “Ich war nicht einmal hier, ich war in Rumänien.” Dort habe er einen Unfall in einem Kreisverkehr in Timisoara gebaut, seine damalige aus Rumänien stammende Frau war ebenfalls im Wagen: “Airbag auf, Auto kaputt, wir hatten Glück, dass uns nichts passiert ist.” Die Einreise in Rumänien erfolgte am 29. Juli 2004, am 30. gab es den Überfall in Oberösterreich, der Unfall war danach. Der Vorsitzende des Schöffensenats, Stefan Erdei, rechnete nach: “Theoretisch ist sich das ausgegangen, nach Rumänien gefahren, ausgepackt, zurück nach Oberösterreich, im Wissen, ein Alibi zu haben, und den Überfall begangen.” “Ich hab’ ja auch Zeugen dafür. Ich war zu diesem Zeitpunkt in Rumänien”, beharrte Andreas B..

Die Verhandlung wird am Freitag, den 17. Mai  mit der weiteren Einvernahme von Andreas B. fortgesetzt.

(Red./APA)

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