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Monsterverfahren gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St.: Das war Tag 2

Zweiter Tag im Prozess gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St.
Zweiter Tag im Prozess gegen mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. ©APA
Der zweite Tag im Prozess gegen den mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. ist am Wiener Landesgericht zu Ende gegangen. Der Hauptangeklagte wies die Vorwürfe gegen ihn zurück.
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Der Schöffen-Prozess gegen den mutmaßlichen Rotlichtboss Richard St. am Wiener Landesgericht ist am Dienstag, den 14. Mai mit der Einvernahme des Hauptangeklagten fortgesetzt worden.

Mutmaßlicher Rotlichtboss vor Gericht

Ihm und fünf weiteren Beschuldigten werden die Bildung einer kriminellen Vereinigung, Freiheitsentziehung, schwere Nötigung, Erpressung, teils versuchte, teils vollendete absichtliche schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und betrügerische Krida vorgeworfen. St. äußerte sich auch am zweiten Verhandlungstag ausführlich über seine Geschäftsgepflogenheiten und ethischen Grundsätze für die Arbeit im Milieu des Wiener Gürtels.

Richard St. beschrieb den “Nokia-Club” oder Verein “Freies Wien” als Organisation, die zur “Nachbarschaftshilfe” für Rotlichtlokale im Umfeld des Wiener Gürtel gegründet wurde. Die Staatsanwaltschaft geht hingegen davon aus, dass über den Verein Schutzgelder erpresst wurden. Man habe nur unter bestimmten Voraussetzungen – keine Waffen, keine Drogen, keine Gewalt gegen die Prostituierten – dem Club beitreten können, beteuerte der Erstangeklagte. 200 bis 700 Euro pro Monat hätten die Lokale gezahlt.

Richard St. wies Vorwürfe zurück

Der Hauptangeklagte wies Vorwürfe eines Aufpassers aus der Rotlichtszene zurück, der ihm in früheren Einvernahmen Erpressung angelastet hatte. In diesem Zusammenhang ortete Richard St. eine groß angelegte Attacke eines Konkurrenten im Zusammenspiel mit dem damaligen Büro für Interne Angelegenheiten (BIA). Auch im Zusammenhang mit dem Vorwurf der betrügerischen Krida übte St. heftige Kritik an der Exekutive: Diese habe durch massive Angriffe die Umsätze in den Keller getrieben. Laut Anklage wurden diese Gelder aber verteilt und fanden keinen Eingang in die Buchhaltungen der Betreibergesellschaften für die Lokale. Die Firmen gingen in Konkurs.

Am Nachmittag schilderte zudem der Zweitangeklagte Peter A., wie die Nachbarschaftshilfe in der Praxis funktioniert habe. Wenn es in einem beteiligten Lokal Probleme gegeben habe, seien sie angerufen worden und hingefahren. Die Probleme – oft war es ein Gast, der nicht zahlte oder randalierte – seien meist gewaltfrei beendet worden. Wenn das nicht möglich war, habe er die Polizei gerufen.

(Red./APA)

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