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Mondsee-Verkauf ohne behördliche Genehmigung nicht möglich

Der zuständige oberösterreichische Landesrat Josef Stockinger (V) hat am Dienstag darauf aufmerksam gemacht, dass der geplante Verkauf des Mondsees durch die Eigentümerin Nicolette Waechter nicht so ohne weiteres möglich sei.

Gemäß dem Grundverkehrsgesetz sei nämlich für einen Verkauf grundsätzlich eine behördliche Genehmigung erforderlich, das “Stück Heimat” somit geschützt.

Stockinger bezog sich auf Berichte, wonach es arabische Interessenten gebe, die bereit seien, den kolportierten, von Waechter bisher jedoch nicht bestätigten, Kaufpreis von 16 Mio. Euro zu zahlen. Das wäre ein “Spekulationsgeschäft” und somit für die damit zu befassende Grundverkehrskommission ein “Versagungsgrund” für den Verkauf, erklärte Stockinger. Denn ein Preis von 16 Mio. Euro sei nach seinem Wissen “weit überhöht”, weil mit dem See keine Grundstücke mehr verbunden seien, auch von den mit dem Gewässer verbundenen Rechten sei schon vieles verkauft. Der Substanzwert sei somit geschmälert. Zudem sei laut Grundverkehrsgesetz ein Verkauf an Ausländer nicht ohne weiteres möglich und schon gar nicht an Interessenten aus Drittländern.

Waechter könne demnach mit dem See nicht machen, was sie wolle. “Wir lassen uns nicht erpressen. Sie muss wissen, dass dieses Stück Heimat geschützt ist. Wir schauen diesem Treiben nicht tatenlos zu”, kündigte Stockinger ein entsprechendes Vorgehen der Grundverkehrskommission an.

Waechter, die sich von dem geerbten 14 Quadratkilometer großen See trennen will, hatte ursprünglich als “Wunschkäufer” das Land Oberösterreich genannt. Dieses hatte aber abgewunken und an die Bundesforste verwiesen, weil diese als Eigentümer unter anderem des Traunsees und des Attersees große Erfahrung mit der Verwaltung von derartigen Gewässern besitzen würden.

Waechter hatte aber zuletzt erklärt, die Bundesforste hätten sich mit ihrem Angebot, die Bewirtschaftung des Sees für zwei Jahre unentgeltlich zu übernehmen – mit einer Kaufoption für danach – “selbst ausgeschlossen”. Daraufhin wurde die politische Diskussion in Oberösterreich über einen Kauf durch das Land wieder lauter. Landeshauptmann Pühringer (V) stellte jedoch dazu fest, das Land werde einen den erzielbaren Einkünften nicht entsprechenden “Liebhaberpreis” aus Steuergeldern nicht zahlen. Das würde auch der Rechnungshof nicht akzeptieren. Er will nach dem Sommerferien Waechter und die Bundesforste noch einmal an einen gemeinsamen Tisch bringen.

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