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Monatliche Rentenleistung für Contergan-Geschädigte kommt

ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg
ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg
"Personen, die vom Gesundheitsministerium aufgrund einer Contergan-Schädigung eine einmalige finanzielle Zuwendung zugesprochen bekamen, aber keinen Anspruch auf Leistungen nach dem deutschen Contergan-Stiftungsgesetz haben, sollen eine monatliche Rentenleistung in der Höhe von 425,80 Euro erhalten", berichtete ÖVP-Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg am Mittwoch.


Die Regelung hätte den Sozialausschuss des Parlaments passiert. Die Rente soll jährlich valorisiert werden, teilte der Nationalratsabgeordnete in einer Aussendung mit. In Kraft treten soll das mit 1. Juli dieses Jahres. Betroffen sind in Österreich rund 25 Betroffene. In Österreich gab es 1960er-Jahren im Vergleich zu Deutschland nur relativ wenige Contergan-Opfer, weil die Rezeptpflicht für das Arzneimittel nicht aufgehoben worden war.

Viele Contergan-Geschädigte würden schon frühzeitig körperliche Folgeschäden aufweisen, betonte der ÖVP-Abgeordnete. Daraus würden sich für die Betroffenen steigende Mehrkosten ergeben, um gesundheitlichen Beschwerden zu begegnen bzw. vermehrt Hilfsmittel zu finanzieren.

“Es ist ein großer sozialpolitischer Erfolg, dass wir im Sozialausschuss eine monatliche Contergan-Entschädigung für jene 25 betroffenen Menschen beschließen können, die durch das Gesundheitsministerium eine Einmalentschädigung erhalten haben, aus Deutschland aber keine entsprechende Rente erhalten”, begrüßte SPÖ-Behindertensprecherin Ulrike Königsberger-Ludwig in einer Aussendung die geplante neue Regelung.

Die im Vergleich zu Deutschland gute Position in Sachen Contergan in Österreich ist der Wiener Pharmakologin Ingeborg Eichler zu verdanken. Sie legte im Oktober 1957, als einziges Mitglied der Zulassungskommission für Arzneimittel, ihr Veto gegen einen “rezeptfreien” Vertrieb des damals in Österreich unter dem Namen “Softenon” zugelassenen Arzneimittels ein und verhinderte damit eine Potenzierung der in Österreich “überschaubaren” Katastrophe um ein Vielfaches.

Die damals 34-jährige Ärztin berief sich auf zu jenem Zeitpunkt noch ungesicherte Ergebnisse in Tierversuchen und setzte als einzige Frau dieser ministeriellen Zulassungsbehörde für Medikamente die ärztliche Verschreibungspflicht durch. Durch diese Beschränkung konnte – im Unterschied Deutschland, wo eine rezeptfreie Abgabe praktiziert wurde – die Anzahl der in Österreich aufgetretenen Körperbehinderungen bei Säuglingen in Grenzen gehalten werden.

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