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Mohrenbrauerei klagt Mitbewerber Fohrenburger

Dornbirn - Die Dornbirner Mohrenbrauerei will den Bludenzer Mitbewerber Fohrenburger wegen Irreführung des Konsumenten mit einer Unterlassungsklage zwingen, das Produkt "Fohrenburger Spezial Edition - Vollbier" aus dem Verkehr zu ziehen. 

Die Mohrenbrauerei stützt sich bei der am Mittwoch am Landesgericht Feldkirch eingebrachten Klage auf ein Gutachten des “Österreichischen Getränke Instituts” (ÖGI). Das gab Heinz Huber, geschäftsführender Gesellschafter der Mohrenbrauerei, am Mittwoch auf einer Pressekonferenz in Dornbirn bekannt.

Der umstrittene Fohrenburger-Gerstensaft weist laut dem ÖGI-Gutachten nur einen Stammwürzegehalt von 11,9 Grad auf, Biere mit der Bezeichnung “Spezialbier” müssen laut dem österreichischen Lebensmittelbuch aber mindestens 12,5 Grad Stammwürze enthalten. Laut Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz liege bei der Biersorte eine Irreführung des Konsumenten vor. Das Produkt darf laut dem Gutachten nicht in Verkehr gebracht werden.

Gemäß seines Stammwürzegehalts würde das Bier an sich in die Exportbier-Klasse fallen, es sei daher falsch deklariert, so Mohrenbrauerei-Chef Huber. Die Täuschung werde zudem dazu genutzt, den Preis höher anzusetzen. Während Exportbiere pro Kiste etwa 12,80 Euro kosten, sind Spezialbiere rund zwei Euro teurer. Wegen des geringeren Alkoholgehalts sei Exportbier auch geringer besteuert, dadurch ergebe sich ein doppelter Vorteil für Fohrenburger.

Er habe bezüglich der wettbewerbswidrigen Vorgehensweise mehrfach das Gespräch mit Fohrenburger-Geschäftsführer Ekkehard Nachbaur gesucht und vergeblich auf die falsche Bezeichnung hingewiesen, betonte Huber. Nachdem eine gütliche Einigung gescheitert sei, habe man nun Klage eingebracht. “Es geht leider nicht anders”, so Brauerei-Chef Huber. Die Einstweilige Verfügung könnte in ein bis zwei Wochen vorliegen, so Rechtsanwalt Clemens Pichler. Geht die Klage durch, müsste Fohrenburger die Auslieferung der “Spezial Edition” an den Handel und die Bewerbung des Produkts unterlassen.

Fohrenburger-Geschäftsführer Nachbaur sah der Klage laut einem Bericht von ORF Radio Vorarlberg gelassen entgegen. Die Etikettierung der Flasche sei vom Umwelt- und Lebensmittelinstitut für korrekt befunden worden. Schließlich sei das die amtliche Behörde des Landes, die dafür zuständig sei. Zudem laufe das Bier hervorragend, man verzeichne eine Verdoppelung des Absatzes, so Nachbaur laut dem Rundfunkbericht.

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