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Mobbingprozess gegen Republik durch Vbg.-Schüler

Ein 16-jähriger Vorarlberger Schüler fordert von der Republik Österreich 21.000 Euro Schadensatz, weil er von Mitschülern jahrelang gemobbt worden sei und die Schule keine wirkungsvollen Maßnahmen gesetzt habe. Am Mittwoch schilderte der Schüler im Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die erlittenen Übergriffe, die Vertreter der Schule sagten unter Ausschluss der Öffentlichkeit aus.


Der Schüler erklärte, in der Unterstufe des Bregenzer Gymnasiums Gallusstraße täglich von Mitschülern gemobbt worden zu sein. Von allem Anfang an sei er dem Terror von drei bis vier Klassenkollegen ausgesetzt gewesen. Schon als er im zweiten Semester der fünften Schulstufe in die Klasse gewechselt war, hätten Mitschüler “Wäh!” gerufen, wenn er an ihnen vorbeigelaufen sei.

In der zweiten Klasse habe es sich zugetragen, dass zwei der Mobbing-Rädelsführer nach einer Busfahrt einen Freund von ihm gewürgt hätten. Weiters erzählte der Schüler etwa vom Beschuss mit in Tinte getauchten Papierkügelchen, davon, dass man auf seine Jacke gespuckt habe und er ausgelacht worden sei, wenn er im Unterricht aufzeigte. Aus Angst nahm er nicht an der Schulskiwoche teil.

Um die Situation zu entschärfen, habe die Schule in der zweiten Klasse zwei Workshops mit Schulpsychologen organisiert, so der Jugendliche. Diese hätten allerdings keine nachhaltige Besserung bewirkt. Nach der Unterstufe verließ der heute 16-Jährige das Gymnasium und besucht seither eine HTL. Dort gehe es ihm sehr gut, mit den Mitschülern und auch bezüglich der Noten, sagte der Heranwachsende aus.

Am Nachmittag waren in dem Zivilprozess unter anderen der ehemalige und der aktuelle Direktor des Gymnasiums Gallusstraße geladen. Seitens der Schule wird betont, dass man sich sehr wohl um den Fall und das Wohl des 16-Jährigen gekümmert habe. Zu verfolgen waren die Ausführungen des Direktors aber nicht – um das Amtsgeheimnis zu wahren, fand der Prozess am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

Die Eltern des Jugendlichen waren bereits bei der ersten Tagsatzung im Oktober zu Wort gekommen. Sie gaben an, mehrfach bei der Schulleitung interveniert zu haben, geschehen sei aber wenig. Statt die Anführer des Mobbings zurechtzuweisen, habe man lediglich angeboten, den Sohn in eine andere Klasse zu versetzen.

Eine Entscheidung in dem Zivilprozess war vorerst nicht zu erwarten.

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