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Mitschüler Messer in Rücken gerammt: Haftstrafe für 14-Jährigen

Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Das Urteil ist bereits rechtskräftig. ©APA (Sujet)
Weil er einem gleichaltrigen Schüler vor einer Schule in Wien-Neubau ein Messer in den Rücken gestochen hat, ist ein 14-Jähriger am Wiener Landesgericht zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt worden.
Streitschlichter mit Messer attackiert

Sechs Monate wurden unbedingt ausgesprochen, den Rest bekam der Bursch unter Setzung einer dreijährigen Probezeit auf Bewährung nachgesehen. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

14-Jähriger stach Schüler nieder: 18 Monate Haft

Der Angeklagte hatte sich am 4. November 2020 vor der Mittelschule positioniert, in der er die vierte Klasse besuchte. Allerdings hatte er seit Schulbeginn im Herbst kein einziges Mal am Unterricht teilgenommen. Als ein 16-Jähriger aus einer anderen Klasse aus dem Gebäude kam, ging der Jüngere zu ihm hin, zeigte ihm sein Messer und forderte ihn auf, um die Ecke zu kommen. Das bekam ein Freund des Bedrohten mit, der sich einmischte und dem 16-Jährigen "Lauf weg, er hat ein Messer!" zurief.

Darauf wandte sich der bewaffnete 14-Jährige dem gleichaltrigen Mitschüler aus einer Parallelklasse zu. "Er hat mir das Messer in den Rücken gestochen", schilderte das Opfer nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Alexandra Skrdla), "es hat sich wie eine Spritze angefühlt". Eine Lehrerin, die von anderen Schülern auf das Geschehen vor der Schule aufmerksam gemacht wurde, ging dazwischen. Während der Täter floh, brachte die Pädagogin den Verletzten ins Innere, kümmerte sich um den Burschen und alarmierte die Rettung. Der 14-Jährige wurde schließlich mit einem Hubschrauber ins Donauspital geflogen, wo sich herausstellte, dass die Klinge keine lebensgefährliche Verletzung bewirkt hatte.

Opfer bekam 1.710 Euro Wiedergutmachung zugesprochen

Der Bursch erlitt auf Höhe des siebenten Brustwirbelkörpers eine 2,5 Zentimeter tiefe Wunde. Das bewirkte laut gerichtsmedizinischem Gutachten eine mehr als 14-tägige Gesundheitsschädigung mit zwei Tagen mittelstarken und sieben Tagen leichten Schmerzen. Der Verletzte bekam dafür vom Gericht eine Wiedergutmachung in Höhe von 1.710 Euro zugesprochen.

Das Motiv für die Bluttat blieb bei der Verhandlung im Unklaren. Der Angeklagte machte nämlich von seinem Schweigerecht Gebrauch und äußerte sich - wie schon im gesamten Ermittlungsverfahren - nicht zum inkriminierten Geschehen. "Er möchte keine Angaben, keine Aussage machen. Ich bitte Sie, das zu respektieren", meinte Verteidiger Sebastian Lesigang eingangs der Verhandlung.

Angeklagter weist Reifungsdefizite auf

Einem jugendpsychiatrischen Gutachten zufolge weist der Angeklagte Reifungsdefizite auf emotionaler und sozialer Ebene auf, war jedoch in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen und einsichtgemäß zu handeln. Zurechnungsfähigkeit war nach Einschätzung der psychiatrischen Sachverständigen Gabriele Wörgötter somit gegeben, die übrigens nicht an der Verhandlung teilnahm.

In ihrer schriftlichen Expertise, die von der Richterin verlesen wurde, war von einer "schweren Beziehungsstörung" des Angeklagten die Rede und der "hohen Gefahr", dass dieser wieder strafbare Handlungen begeht, sollte er nicht medikamentös und therapeutisch behandelt werden. Wörgötter warnte davor, den Burschen nach Verbüßung seiner Strafe zurück zu seiner Familie zu lassen, da er dort unter "pathogen wirkenden Sozialbedingungen" aufgewachsen sei. Die Gutachterin empfahl stattdessen die Unterbringung in einer Wohngemeinschaft innerhalb einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Dazu befragt, erklärte sich Angeklagte mit einer Übersiedlung in eine WG einverstanden, weshalb der Senat diese Maßnahme per Weisung nach der Haftentlassung des 14-Jährigen verfügte. Außerdem wurde Bewährungshilfe angeordnet.

(APA/Red)

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