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Mit Kampfmesser getötet: Schwesternmörder als Erwachsener angeklagt

Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt schon 21 Jahre alt gewesen sein. / Symbolbild
Der Angeklagte soll zum Tatzeitpunkt schon 21 Jahre alt gewesen sein. / Symbolbild ©APA/GEORG HOCHMUTH
Der in Afghanistan geborene Mann, der am 18. September 2017 seine 14-jährige Schwester mit einem Kampfmesser getötet hat, wird wegen Mordes angeklagt. Er soll zum Tatzeitpunkt schon über 21 Jahre alt gewesen sein.
Verdacht gegen Vater nicht erhärtet
Klare Hinweise, dass Bruder über 18 ist
Bruder hatte “irrsinnige Wut”
Bruder geständig
U-Haft über Afghanen verlängert
Mädchen hatte Bruder und Vater angezeigt
Bruder selbst “über diese Eskalation entsetzt”
Tat des Bruders soll im Streit erfolgt sein
Diese Strafe droht dem Bruder
Bruder der 14-Jährigen mehrfach polizeibekannt

 

Damit gilt für den Angeklagten, der bei seiner Festnahme behauptet hatte, er wäre 18 Jahre alt, das Erwachsenenstrafrecht und damit ein Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Verteidiger Nikolaus Rast akzeptiert das allerdings nicht. Er ist überzeugt, dass sein Mandant am 1. Jänner 1999 und nicht – wie inkriminiert – am 29. Mai 1996 geboren wurde. Daher hat Rast die Anklage beeinsprucht. Die Entscheidung, ob diese zugelassen wird, liegt beim Wiener Oberlandesgericht (OLG).

Laut Anklage stach der spätestens am 29. Mai 1996 geborene gebürtige Afghane mindestens 25 Mal mit einem Kampfmesser mit einer Klingenlänge von circa 20 Zentimetern zu. Dabei brachte er der Schwester – sie hatte sich als 14 ausgegeben, war laut Obduktionsgutachten zum Zeitpunkt ihres Todes aber schon 17 oder 18 Jahre alt – bis zu acht Zentimeter tiefe Stich- und Schnittverletzungen bei.

Staatsanwaltschaft Wien: Bruder im Tötungsvorsatz gehandelt

Zum Motiv heißt es in der siebenseitigen Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Wien, die Getötete hätte “nach Ansicht des Angeklagten die Familienehre befleckt”. Ihr Bruder habe daher den Tötungsvorsatz gefasst. Das Mädchen war erstmals im Juli 2017 in ein Krisenzentrum geflüchtet, weil es zu Hause wiederholt zu Handgreiflichkeiten gekommen sein soll. Ihr Vater und der nunmehr angeklagte Bruder sollen sie immer wieder geschlagen haben. Die Schülerin dürfte sich immer stärker gegen die elterlichen Vorgaben – sie durfte beispielsweise ohne Begleitung nicht außer Haus und musste Kopftuch tragen – aufgelehnt haben.

Sie ließ sich in weiterer Folge zu einer Rückkehr überreden, ehe sie sich am 14. September 2017 und damit vier Tage vor ihrem Tod erneut in ein Krisenzentrum begab. Den Betreuern erzählte sie, sie hätte Angst vor ihrer Familie. Ihr Vater wolle mit ihr nach Afghanistan fliegen, um sie “gegen ihren Willen zu verheiraten und sie dort alleine zurücklassen”, wie es dazu in der Anklageschrift heißt. Als sie sich widersetzte, soll der Vater das Mädchen in der Wohnung gefesselt und eingesperrt haben.

Bruder passte Mädchen am Wiener Reumannplatz ab

Der Tochter gelang es, sich zu befreien und abzuhauen. Am 18. September 2017 passte sie dann ihr älterer Bruder in der U-Bahn-Station Reumannplatz ab, als sie zur Schule wollte. Seinen Angaben zufolge wollte er sie überreden, wieder nach Hause zu kommen. Als die Schwester nicht mit sich reden ließ, zog er laut Anklage in einem Innenhof in der Puchsbaumgasse sein Messer und brachte sie damit zu Tode.

Bruder droht lebenslange Haft

Für den Angeklagten, der bei seiner Festnahme behauptet hatte, er wäre 18 Jahre alt, gilt das Erwachsenenstrafrecht und damit ein Strafrahmen von zehn bis 20 Jahren oder lebenslange Haft. Verteidiger Nikolaus Rast akzeptiert das allerdings nicht. Er ist aufgrund der Reisepass-Daten des jungen Mannes und dessen von einer Psychiaterin festgestellten verzögerten Reife überzeugt, dass sein Mandant am 1. Jänner 1999 geboren wurde. Daher hat Rast die Anklage beeinsprucht. Die Entscheidung, ob diese zugelassen wird, liegt nun beim Wiener Oberlandesgericht (OLG).

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