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Mit Falschgeld-Trick betagte Wienerinnen betrogen: Zwei Jahre Haft für 46-Jährigen

Ein Trickbetrüger wurde in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt
Ein Trickbetrüger wurde in Wien zu zwei Jahren Haft verurteilt ©Vienna.at
Am Donnerstag wurde ein 46-jähriger zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er zwischen März und Juli 2016 hochbetagten Wienerinnen Geld mit einem Trick abgenommen hat.

Ihnen wurde vorgemacht, sie befänden sich im Besitz von Falschgeld. Ein Mann kam vorbei und spielte ihnen vor, er würde ihre Banknoten überprüfen, suchte dann aber mit dem Geld das Weite.

Zwei Jahre Haft für Falschgeld-Trickbetrüger

Im Zeitraum März bis Juli 2016 sind betagte Wienerinnen von abgefeimten Betrügern um ihr Bares gebracht worden. Ihnen wurde vorgemacht, sie befänden sich im Besitz von Falschgeld. Ein Mann kam vorbei und spielte ihnen vor, er würde ihre Banknoten überprüfen, suchte dann aber mit dem Geld das Weite. Ein 46-jähriger Ungar ist dafür am Donnerstag im Landesgericht rechtskräftig abgeurteilt worden.

“Stefan” bzw. “Herr Schneider” kam, um Geld zu überprüfen

Der 46-jährige Ungar gab sich laut Anklage als “Stefan” bzw. “Herr Schneider” aus, als er – vorgeblich in Absprache mit ihrer Hausbank – bei den Opfern anläutete. Diese waren zuvor von einem Mittäter angerufen worden, der die Pensionistinnen vor dem angeblichen Falschgeld warnte und eine rasche und unkomplizierte Überprüfung der Scheine versprach. 19 vollendete und 31 versuchte Fakten umfasste die Anklage, ein Gesamtschaden von 140.000 Euro war inkriminiert. Am Ende wurde der 46-Jährige für sieben vollendete und ein versuchtes Faktum mit einem Schadensbetrag von 25.600 Euro zu zwei Jahren unbedingter Haft verurteilt.

93, 92 und eine 90 Jahre alte Geschädigte

Den hochbetagten Opfern war es durchwegs schwer gefallen, den Angeklagten als jenen Mann zu identifizieren, der ihnen das Geld abgeluchst bzw. entrissen hatte. Nacheinander traten eine 93, eine 92 und eine 90 Jahre alte Geschädigte in den Zeugenstand. Sie und die weiteren Betroffenen dürften gezielt aus dem Telefonbuch ausgesucht worden sein, indem die Kriminellen aus ihren Vornamen (Hildegard, Gertrude, Erna, Frieda u.ä.) auf ihr vorgerücktes Alter schlossen. Die 90-Jährige hatte dem Täter 1.500 Euro überlassen. “In meiner Einfalt habe ich getan, was der andere am Telefon gesagt hat”, berichtete sie Richter Stefan Romstorfer. Auf dessen Frage, ob ihr Schaden von einer Versicherung gedeckt sei, erwiderte die 90-Jährige: “Gegen Dummheit gibt’s noch keine Versicherung.”

(APA/Red.)

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