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"Mit beispielloser Brutalität"

1. Mai 2008: mehrere WEGA-Beamten stürzen sich ohne ersichtlichen Grund auf einen Demonstranten, werfen ihn zu Boden und prügeln auf ihn ein. Damit nicht genug - der 31-jährige Demonstrant wurde auch noch wegen "Widerstand gegen die Staatsgewalt" angeklagt. Nun folgte der Freispruch - und den Beamten droht ein Verfahren wegen Körperverletzung.

Mit einem “Freispruch im Zweifel” ist im Wiener Straflandesgericht ein Prozess gegen einen 31-jährigen Demonstranten zu Ende gegangen, dem die Anklage versuchten Widerstand gegen die Staatsgewalt zur Last gelegt hatte.

“Meine Zweifel sind allerdings sehr gering”, stellte Richterin Daniela Setz-Hummel klar, dass sie den Aussagen der geladenen WEGA-Leute wenig Glauben schenkte. Staatsanwältin Tatjana Spitzer-Edl war damit einverstanden, sie verzichtete auf Rechtsmittel. Dafür droht jenen Polizisten, die den Mann “beamtshandelt” hatten, nun die Wiederaufnahme eines Verfahrens wegen Körperverletzung.

Amtshandlung “ohne ersichtlichen Grund”

Der 31-Jährige hatte sich am 1. Mai 2008 an der Euro-Mayday-Parade beteiligt, die an der sogenannten Pankahyttn – einem Wohnprojekt für jugendliche Punks in der Johnstraße – in Wien-Fünfhaus vorbeiführte. An der Ecke Johnstraße-Märzstraße wurde er nach Darstellung von drei völlig unbeteiligten Augenzeugen – darunter eine 48-jährige Mutter, die mit ihrer kleinen Tochter am Heimweg war – von mehrerem WEGA-Beamten ohne ersichtlichen Grund zu Boden gerissen.

Polizisten kamen “aus dem Nichts”

“Die haben sich wie aus dem Nichts kommend auf ihn gestürzt und sich über ihm formiert. Ich war schockiert. Der Mann ist ganz normal am Gehsteig gegangen. Es war nicht nachvollziehbar, das Ganze”, schilderte die Augenzeugin. Eine weitere Zeugin gab an, die Beamten hätten sich ihrer Wahrnehmung nach “einfach eine Person rausgepickt und zu Boden geschmissen”.

WEGA: “Er hat sich gebärdet”

Die Polizisten erklärten demgegenüber, sie hätten die dienstliche Anweisung erhalten, den 31-Jährigen festzunehmen, weil dieser zuvor Steine und Flaschen gegen Unformierte geworfen habe. Er habe sich “mit beispielloser Brutalität” gegen seine Anhaltung gewehrt und “wie wild um sich geschlagen”. Der Mann habe “herumgetobt”.

“Er war wie von Sinnen. Er hat sich gebärdet”, gab einer der Polizisten im Zeugenstand zu Protokoll. Als er am Boden fixiert wurde, habe er mit dem Kopf gegen den Asphalt geschlagen, “um sich selbst zu verletzen. Ich will das nicht unterstellen, aber es ist naheliegend”.

Die unbeteiligten Zeugen sahen all das nicht, und der Angeklagte verwies auf seine vom Amtsarzt festgestellten Verletzungen an der Schläfe, im Gesicht, am Ohr und im Schulter-, Brust- und Rückenbereich: “Ich hatte einen Stiefel im Gesicht. Die Polizisten haben sich mit ihren Knüppeln auf meinem Rücken vergnügt. Sie haben stakkatoartig auf mich eingehämmert.” Er hätte gar keine Gelegenheit gehabt, sich zur Wehr zu setzen. Er habe auch niemals Gegenstände gegen die Einsatzkräfte geworfen und müsse offenbar verwechselt worden sein.

Nachspiel für die Polizisten

Die Richterin hielt diese Sicht der Dinge für glaubwürdiger, zumal sich in der Verhandlung nicht einmal klären ließ, ob überhaupt die formale Festnahme ausgesprochen worden war und welcher der Beamten Tritte abbekommen haben soll. Die Staatsanwältin reagierte umgehend auf die Ergebnisse des Beweisverfahrens: Sie kündigte an, eine Protokollabschrift ihren Kollegen in Korneuburg zukommen zu lassen.

Die dortige Anklagebehörde hatte sich mit einer Anzeige des 31-Jährigen gegen fünf namentlich genannte Polizisten auseinandergesetzt , diese aber schon vor einiger Zeit zurückgelegt. Dass es in dieser Sache unbeteiligte Augenzeugen gab, war damals allerdings noch nicht bekannt. Staatsanwältin Spitzer-Edl hält es nun für notwendig, dass im Hinblick auf die neuen Beweisergebnisse der Verdacht der Körperverletzung noch ein Mal überprüft und über eine Wiederaufnahme des Strafverfahrens gegen die Beamten zumindest nachgedacht wird.

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