Bei dem Verfahren soll geklärt werden, ob es nach der Verkehrskontrolle zu rechtswidrigen Handlungen gekommen ist. In der Verantwortung steht die Landespolizeidirektion.
Die Maßnahmenbeschwerde gegen die Behörde – in dem Fall die Landespolizeidirektion Wien als Arbeitgeber der Beamten – wurde im vergangenen Jahr noch beim ehemaligen Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS) behandelt. Wegen der Einbringung eines medizinischen Gutachtens und der Vernehmung weiterer Zeugen wurde damals die Verhandlung vertagt. Heute, Donnerstag, soll das Verwaltungsgericht zu einem Urteil kommen.
Misshandlungsvorwürfe gegen Polizisten
Der Autofahrer soll bei einer Verkehrskontrolle Ende November 2012 keinen Führerschein vorgewiesen haben, auch soll er einen Alkoholtest verweigert haben. Im Kommissariat Brigittenau soll der Mann über Nacht in eine Zelle gesperrt worden sein. Nach seiner Entlassung sei er in ein Spital gefahren, wo Ärzte mehrere Frakturen diagnostizierten. Der Mann erstattete daraufhin Anzeige.
Neben dem anhängigen Verfahren am Verwaltungsgericht ermittelt auch die Wiener Staatsanwaltschaft strafrechtlich gegen die Polizisten. Den Beamten wird Amtsmissbrauch, unterlassene Hilfeleistung, schwere Körperverletzung und der Verdacht auf Quälen eines Gefangenen vorgeworfen. Ob auch strafrechtliche Anklage erhoben wird, ist noch fraglich. Nach Angaben von Behördensprecherin Nina Bussek läuft das Ermittlungsverfahren.
(APA)