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Mindestsicherung: Wien teilweise nachlässig bei Überprüfungen

Mindestsicherung: Wien teils nachlässig bei Anspruchsüberprüfung
Mindestsicherung: Wien teils nachlässig bei Anspruchsüberprüfung ©APA
Wien geht teils nachlässig bei der Überprüfung von Mindestsicherungsbezieher um. Grundsätzlich sei die Umstellung auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung weitgehend reibungslos und "im vorgesehenen zeitlichen Rahmen" verlaufen.
Mindestsicherung - Wiener Phänomen
744 Euro müssen reichen

Zufrieden zeigt man sich zumindest in einem am FReitag, den 18. Jänner publizierten Bericht vom Wiener Kontrollamt. Aber es gibt Verbesserungsbedarf bei der Mindestsicherung: Kritisiert wird eine unregelmäßige Anspruchsüberprüfung, das teils fehlende Vier-Augen-Prinzip und Mängel in der Software.

Hervorgehoben wird im Kontrollbericht, dass Wien teils nachlässig bei der Anspruchsüberprüfung ist. “In einigen Fällen ließen Rückforderungen von Überbezügen, die erst nach langen Zeiträumen gestellt wurden, darauf schließen, dass die vorgegebenen Überprüfungsintervalle nicht lückenlos eingehalten wurden”, heißt es im Bericht.

Mindesticherung in Wien

Um genau das zu vermeiden, ist eigentlich bei laufendem Bezug der Mindestsicherung routinemäßig auch eine Kontrolle des Anspruches vorgesehen. Diese soll laut den Richtlinien alle drei Monate erfolgen. Dabei werden die aktuellen Daten des Zentralen Melderegisters, die Einhaltung der regelmäßigen Vorsprachetermine beim Arbeitsmarktservice sowie die Beschäftigungsdaten der Sozialversicherungen einbezogen.

Die konsequente Umsetzung der Vorgabe fehlt jedoch. Die Prüfer empfehlen aus diesem Grund dringend eine automatische Terminvorgabe im EDV-Programm. Auch könnten nicht alle benötigten Daten direkt über das System ermittelt werden, hier wird zu einer Vereinfachung der Abläufe geraten. In einer Stellungnahme erklärte die zuständige Magistratsabteilung 40 (Sozial- und Gesundheitsrecht) die noch nicht erfolgte Programmierung dieser Funktion mit dringenderen Softwareproblemen.

Sozialzentren in Wien geprüft

Insgesamt wurden neun Sozialzentren geprüft und in rund 90 Akten sowie etwa 200 bearbeitete Anträge Einsicht genommen. Generell stellten die Kontrolleure dabei fest, dass die Aktenführung sowohl elektronisch als auch in Papierform vorliegt, aber: “Die Prüfung zeigte, dass keine der beiden Formen die vollständigen Daten enthielt, weshalb die Aktenbearbeitung nur unter Verwendung beider Systeme sinnvoll bzw. möglich war.” Zudem sei es aufgrund von Auffassungsunterschieden der Sozialzentren bei der Umstellung auf die bedarfsorientierte Mindestsicherung zu Schwierigkeiten beim Vier-Augen-Prinzip gekommen. Dieses wurde nicht durchgehend eingehalten und daher seien “Bescheide nur von einer Person ausgestellt und unterzeichnet” worden.

Die im Wiener Mindestsicherungsgesetz festgelegte Bearbeitungsdauer der Anträge auf Mindestsicherung wurde dagegen meist eingehalten, nur in einigen wenigen Fällen wurde die Frist deutlich überschritten. Positiv vermerkten die Prüfer jedoch, dass ein Großteil der Anträge in weit kürzerer Zeit bearbeitet wurde.

(Red./APA)

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