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Mindestsicherung: Vorarlberger Landtag beschließt 15a-Vereinbarung

Bregenz -  Der Vorarlberger Landtag hat am Donnerstagabend die für die Einführung der Mindestsicherung notwendige 15a-Vereinbarung beschlossen. ÖVP, Grüne und Sozialdemokraten stimmten für die Verabschiedung der Bund/Land-Vereinbarung, die Freiheitlichen dagegen.
Der Beschluss des entsprechenden Landesgesetzes steht noch aus.

Die Mindestsicherung war während der zweitägigen Sitzung des Vorarlberger Landtags des öfteren Thema. FPÖ-Klubobmann Dieter Egger lehnte die Mindestsicherung bereits am Mittwoch als “völlige Fehlentscheidung” ab und sprach von einer “sozialen Hängematte”. Mit dem Modell der Mindestsicherung werde die Armut im Land nicht bekämpft, sondern weiter gefördert. Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) wollte dies mit Hinweis etwa auf die Bedarfsprüfung nicht so stehen lassen. Dass Bezieher der Mindestsicherung krankenversichert sein werden, es eine Anhebung für Alleinerzieher gebe und die Rückforderung an die Angehörigen wegfalle sei “ein Fortschritt” bzw. vertretbar.

In Bezug auf die Mehrkosten der Mindestsicherung sagte Sausgruber, diese hingen von der Ausgestaltung ab. Man werde in Vorarlberg eine “gewisse Zurückhaltung” zeigen, weil man auch die Differenz zwischen den unteren Lohnsätzen und der Mindestsicherung im Auge behalten wolle. Deshalb sei die zwölfmalige Auszahlung “ein vernünftiger Vorschlag der Regierung”. Grüne und SPÖ kritisierten die zwölfmalige Auszahlung und machten sich dafür stark, die Mindestsicherung 14 Mal pro Jahr zu gewähren. Zum Zeitpunkt der Einführung der Mindestsicherung gibt es von der Vorarlberger Landesregierung die Aussage, dass man für den 1. September gerüstet sei.

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