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Messerstiche gegen ehemaligen Schulkollegen: Prozess in Wien

Der 20-Jährige muss sich vor einem Wiener Schwurgericht verantworten.
Der 20-Jährige muss sich vor einem Wiener Schwurgericht verantworten. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Ein 20-Jähriger muss sich am Mittwoch vor einem Wiener Schwurgericht wegen versuchten Mordes verantworten. Laut Anklage wollte er einen ehemaligen Schulfreund niederstechen, um die Familienehre wieder herzustellen. Der Mann mit türkischen Wurzeln ging davon aus, dass dieser eine sexuelle Beziehung zu seiner Schwester pflegte.

Der Pizzabäcker lauerte am Morgen des 21. Oktober 2016 mit einem Springmesser dem gleichaltrigen jungen Mann vor dessen Wohnung in der Pfarrgasse in Favoriten auf. Als sich gegen 6.00 Uhr die Tür öffnete, attackierte er den Burschen, der zur Arbeit gehen wollte, bemerkte dabei aber nicht, dass es sich dabei um den jüngeren, 15 Jahre alten Bruder seines Ex-Schulkameraden handelte. Der Angeklagte versetzte dem bei einem Baukonzern beschäftigten Lehrling sieben Stiche in die Brust, die Lunge, die Flanke und den rechten Oberarm. Erst als der Angegriffene um Hilfe schrie, dämmerte dem Täter sein Irrtum. Er ließ vom Opfer ab und ergriff die Flucht.

Leben des 15-Jährigen konnte gerettet werden

Der lebensgefährlich Verletzte schleppte sich zurück in die Wohnung, wo seine Eltern die Rettung verständigten. Eine mehrstündige Notoperation rettete dem 15-Jährigen das Leben. Auf die Spur des Täters kam man rund ein Jahr später, der entscheidende Hinweis, der zur Festnahme des 20-Jährigen führte, stammte aus dessen eigener Familie.

Angeklagte ist “tatsachengeständig”

In seiner Verhandlung wird der Angeklagte nicht abstreiten, zugestochen zu haben. “Er ist tatsachengeständig”, kündigte Verteidiger Nikolaus Rast gegenüber der APA an. Allerdings könne sich sein Mandant an sonst nichts mehr erinnern: “Alles andere weiß er nicht mehr.” Der 20-Jährige sei zum Tatzeitpunkt hochgradig alkoholisiert gewesen, hätte 2,56 Promille intus gehabt, erläuterte Rast. Das von der Anklagebehörde kolportierte Motiv sei jedenfalls unrichtig: “Das Ganze hatte mit Ehre überhaupt nichts zu tun.”

Pizzabäcker droht Freiheitsstrafe

Dem Pizzabäcker droht im Fall eines anklagekonformen Schuldspruchs neben einer Freiheitsstrafe von bis zu 15 Jahren die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Der beigezogene Gerichtspsychiater Peter Hofmann hält ihn für derart gefährlich, dass er sich in seinem Gutachten bei einer Verurteilung für die Unterbringung im Maßnahmenvollzug ausspricht. Der Expertise zufolge ist der Angeklagte von einer schweren Persönlichkeitsstörung geprägt. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit soll aufgrund dessen zum Zeitpunkt der Tat herabgesetzt, Zurechnungsfähigkeit dessen ungeachtet aber gegeben gewesen sein.

APA/Red.

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