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Mesner hatte Sex mit Unter-14-Jährigem - erpresst

Ein Mesner, der in den vergangenen beiden Jahren Oralsex mit einem anfangs Unter-14-Jährigem gehabt hatte, ist zum Opfer einer Erpressung geworden. Der entfernte Cousin des Burschen witterte die Chance aufs große Geld und zwang den 39-Jährigen zur Zahlung von insgesamt 6.000 Euro. Dafür wurde er am Donnerstag am Wiener Landesgericht zu 24 Monaten Haft verurteilt, davon acht unbedingt.


2013 und 2014 hatten sich die sexuellen Kontakte zwischen dem Mesner und dem Burschen in einer Wiener Kirche abgespielt. Davon hatte der 18-Jährige erfahren, der ansonsten nichts damit zu tun gehabt hatte. Gemeinsam mit seinem Verwandten drohte er, dem Pfarrer alles zu erzählen, woraufhin der 39-Jährige immer wieder Schweigegeld bezahlte, wofür er auch einen Kredit aufnehmen musste.

Als schließlich 10.000 Euro verlangt wurden, mit Polizei und “Freunden” gedroht wurde, trat der Angestellte der Erzdiözese Wien im Februar die Flucht nach vorne an und erstattete Selbstanzeige, aber auch eine wegen Erpressung. Ihn erwartet nun ein eigener Prozess. Er wurde nach einer kurzen Suspendierung im März entlassen und arbeitet nun als Verkäufer.

Das Verfahren gegen den jüngeren Erpresser wurde nun ausgeschieden, da er nicht zur Verhandlung erschienen war. Sein Cousin gab vor dem Schöffensenat die Vorwürfe zu, weshalb das Beweisverfahren nicht lange dauerte.

Nach ebenfalls kurzer Beratung entschloss sich der Senat, dem Angeklagten “noch eine Chance zu geben”. Nicht nur, dass von den 24 Monaten der Großteil nicht abgesessen werden muss, verzichtete man auch darauf, elf Monate, die von einem schweren Raub noch bedingt offen waren, zu widerrufen. Hier wurde die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. “Das ist ein Geschenk”, sagte Richter Norbert Gerstberger. “Sofort annehmen”, empfahl deshalb auch der Verteidiger seinem Mandanten, der dem Ratschlag folgte. Die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, weshalb das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Gerstberger appellierte noch an den 18-Jährigen, sich bewusst zu machen, dass 27 Monate Haft über ihm schweben, sollte er sich nach dem Absitzen der acht Monate noch etwas zuschulden kommen lassen. “Es muss nur das Geringste passieren, und wenn Sie nur einen Kaugummi mitgehen lassen.”

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