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Meldepflicht für Bargeldströme über 10.000 Euro

Brüssel - Wer Bargeld im Wert von über 10.000 Euro in die EU ein- oder ausführt, muss dies ab Freitag den nationalen Zollbehörden melden.

Mit der neuen Verordnung, auf die sich die Finanzminister 2004 geeinigt haben, will die EU einen Schritt im Kampf gegen die Terrorismus-Finanzierung setzen. Mit der Vorschrift wird auch ein EU- weites Kontrollsystem zur Überwachung der Bargeldströme eingeführt.

Die Zollbehörden werden durch die Verordnung ermächtigt, Personen und deren Gepäck zu kontrollieren und nicht angemeldetes Bargeld sicherzustellen. „Diese neuen Vorschriften werden Terroristen das Ein – und Ausführen von Bargeld, das zur Finanzierung illegaler Aktivitäten dienen soll, erschweren, ohne für die Mehrheit der Reisenden und Wirtschaftsbeteiligten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu haben, da der Schwellenwert mit 10.000 Euro ausreichend hoch angesetzt wurde“, sagte EU-Steuerkommissar Kovacs.

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