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Meldeamtsleiter mit Teilerfolg beim OLG

Rathaus Hohenems
Rathaus Hohenems ©Bernd Hofmeister
Berufung des ehemaligen Hohenemser Angestellten wurde teilweise stattgegeben.

Bei der Entlassung liege ein Formalfehler vor, entschied das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) beim Berufungsverfahren des ehemaligen Meldeamtsleiters aus Hohenems.

Ein unzulässiges Organ, die Entlassung wurde nämlich nicht vom Bürgermeister, sondern vom Stadtrat ausgesprochen, habe entschieden. Grund für die Entlassung war eine falsche Eintragung im Melderegister.

So kam 2007 im Zuge von Ermittlungen gegen einen Emser Rechtsanwalt heraus, dass der Meldeamtsleiter das Melderegister gefälscht hatte, um in einem Reisepass nicht existente Kinder aufführen zu können.

Viele Jahrzehnte lag die Zuständigkeit von Entlassungen laut Gemeindebedienstetengesetz beim Stadtrat. Erst in einer Novellierung des Gesetzes wurde ein Jahr zuvor der Bürgermeister als zuständiges Organ benannt, argumentiert man bei der Stadt Hohenems. Über die weitere Vorgangsweise wird nun intern beraten.

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