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Meldeamtsleiter Hohenems: Urteil in zweiter Instanz liegt vor

Hohenems - Dem Hohenemser Meldeamtsleiter Anton Amann wurde vom Oberlandesgericht Innsbruck in seiner Berufung teilweise stattgegeben.

Vorgeschichte: Nach einer Melderegisterfälschung durch den Meldeamtsleiter im Jahr 2003 kam im Zuge von Ermittlungen gegen einen Hohenemser Rechtsanwalt im September 2007 ein Pass mit – aufgrund dieser Meldedaten eingetragenen – nicht existenten Kinder zutage.

Da der sensible und geschützte Bereich von personenbezogenen Daten in der öffentlichen Verwaltung eines der höchsten Prinzipien darstellt, beschloss der Stadtrat der Stadt Hohenems am 6. September 2007 die Entlassung des Meldeamtsleiter. Mit Spruch des OLG wurde diese Entlassung nun als vom „unzuständigen Organ“ ausgesprochen festgestellt.

Viele Jahrzehnte lang lag die Zuständigkeit von Entlassungen laut Gemeindebedienstetengesetz beim Stadtrat. In einer Novellierung des Gesetzes wurde jedoch ein Jahr zuvor der Bürgermeister als zuständiges Organ für Entlassungen benannt. Dieser Formfehler führt nun zu einer Prolongation der Rechtssache. Über die weitere Vorgangsweise in dieser Rechtssache wird nunmehr intern beraten.

Quelle: Andrea Fritz-Pinggera, MSc, Kultur & Kommunikation

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