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Mehr EU-Parlamentsitze für Österreich nach Brexit

Mittelgroße Länder profitieren bei der EU-Wahl vom Brexit.
Mittelgroße Länder profitieren bei der EU-Wahl vom Brexit. ©APA/EPA/PATRICK SEEGER
Durch den Brexit werden die EU-Parlamentsitze der Briten auf die verbliebenen EU-Länder verteilt. Dabei kassiert auch Österreich einen Sitz mehr ein. Einige werden jedoch eingespart.

Das neue, Ende Mai gewählte EU-Parlament wird nach dem Brexit weniger Mandatare haben. Die Zahl von derzeit 751 Sitze soll auf 705 sinken. Wegen des Ausscheidens der 73 britischen Abgeordneten gewinnen einige Länder dennoch dazu: Frankreich und Spanien bekommen fünf Mandate mehr, Italien und die Niederlande drei. Österreich darf 19 statt bisher 18 Abgeordnete nach Straßburg senden.

Die Sitzeverteilung nach Ländern.
Die Sitzeverteilung nach Ländern. ©APA

Kein Land verliert EU-Parlamentarier im Vergleich zur laufenden Wahlperiode. Die meisten EU-Mitglieder behalten ihre derzeitige Repräsentanz. Kleine Länder wie Malta oder Zypern können nicht unter die Zahl von sechs Sitzen fallen. Deutschland als bevölkerungsreichster Mitgliedsstaat hat mit 96 Mandaten die Höchstgrenze erreicht.

Die Anzahl der Abgeordneten eines EU-Mitgliedslands richtet sich war an der Demografie, ist aber nicht direkt proportional zu seiner Bevölkerungsgröße. “Degressive Stimmverteilung” heißt die Verteilungsformel, bei der kleinere Länder im Verhältnis überrepräsentiert sind. Abgeordnete eines bevölkerungsreicheren Mitgliedsstaates vertreten mehr Bürger als jene von kleineren Ländern. Ein deutscher Parlamentarier etwa repräsentiert rund 850.000 Bürger und damit mehr als 13 Mal so viele Wahlberechtigte wie sein maltesischer Kollege (ca. 65.000).

Britische Sitze werden verteilt

Im Vertrag von Lissabon wurde die Höchstzahl der Sitze mit 751 festgelegt, um das Parlament noch arbeitsfähig zu halten. Von den 73 britischen Abgeordneten werden nur 27 Sitze auf die übrigen 27 Länder verteilt. Die restlichen 46 Mandate werden als Reserve für etwaige künftige neue Mitglieder aufgehoben.

All das tritt freilich nur ein, wenn Großbritannien wie geplant aus der EU austritt. Eine etwaige Verschiebung des Austrittsdatums von 29. März bis zum Beginn der Legislaturperiode am 2. Juli hätte auch noch keine Auswirkungen. Sollten die Briten aber am 2. Juli noch der EU angehören, hätten die Bewohner inkl. der rund drei Millionen nichtbritischen EU-Bürger das Recht, an der EU-Wahl teilzunehmen. “Ein rechtmäßig zusammengesetztes Europaparlament erfordert direkt gewählte Europaabgeordnete aus allen Mitgliedstaaten bis spätestens zum Beginn der neuen Legislaturperiode, was diesmal der 2. Juli ist. Das ist die rechtliche Situation”, bestätigte ein Kommissionssprecher unlängst.

Brexit als großes Fragezeichen

Trotz der Diskussion über eine Verschiebung des Brexit scheint es nicht so, als würden die Briten mit Vorbereitungen zur Organisation von EU-Wahlen beschäftigen. Wahlrechtsexperten fürchten schon, dass bei einer Wahlabhaltung Unregelmäßigkeiten passieren könnten, die dann womöglich beim Europäischen Gerichtshof landen. Denkbar wäre auch, dass Großbritannien seine 73 Mandate einfach nicht besetzt. Doch auch hier ist nicht klar, ob das rechtlich hält. Eine weitere Variante ist für politische Beobachter, dass Westminster Abgeordnete nach Straßburg entsendet, aber nicht für die volle fünfjährige Amtszeit. Das wird so bereits gehandhabt, wenn Länder der EU mitten in der Legislaturperiode beitreten.

(APA/red)

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