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Medienrun auf Natascha hat eingesetzt

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Während sich Natascha Kampusch von den ausführlichen Befragungen durch das Bundeskriminalamt erholt, hat der Medienrun auf das Entführungsopfer und ihre Familie voll eingesetzt.

In- und ausländische Pressevertreter versuchen seit Tagen, die 18-Jährige mit verlockenden finanziellen Versprechungen zu „ködern“. So wurde kolportiert, die am 1. September startende Tageszeitung “Österreich“ habe bis zu 200.000 Euro für ein Exklusiv-Interview mit Natascha Kampusch geboten.

Von Seiten der Zeitung wurde dies gegenüber der APA umgehend dementiert: „Völlig absurd“, kommentierte Chefredakteur und Herausgeber Werner Schima die kursierende Summe. Die Zahl stimme „sicher nicht“.

Ausländische Print- und elektronische Medien sollen von sich aus zwischen 40.000 und 50.000 Euro für ein Gespräch mit der achteinhalb Jahre in Gefangenschaft gehaltenen jungen Frau geboten haben. Auch den Eltern wurde angeblich Geld offeriert, wobei der unter anderem auf Hilfe für Verbrechensopfer spezialisierte Verein Neustart betont, Nataschas Mutter Brigitte Sirny habe „keinen Cent verlangt und auch nichts bekommen“, wie Neustart-Sprecher Andreas Zembaty im Gespräch mit der APA versicherte.

Zumindest der Vater, Ludwig Koch, soll für Interviews Geld bekommen haben. Aus Sicht des Bäckers wäre das durchaus nachvollziehbar: Er hatte einen Detektiv und Suchaktionen nach seiner vermissten Tochter zum Teil aus der eigenen Tasche bezahlt und soll – so Informationen der APA – zur Finanzierung sogar sein Haus verkauft haben.

Koch soll das Geld jedoch nicht für sich verwenden, sondern auf ein am vergangenen Donnerstag eingerichtetes Spendenkonto für seine Tochter einzahlen. Natascha Kampusch träumt angeblich von einer Kreuzfahrt. Am ersten Tag sollen auf dem Spendenkonto 50.000 Euro „gelandet“ sein.

Aus Sicht der Familie macht diese Vorgangsweise Sinn, da sich Natascha Kampusch mit allfälligen Therapiekosten und Schadenersatzforderungen nicht mehr an ihrem Entführer Wolfgang Priklopil schadlos halten kann. Dieser hatte am Mittwochabend Selbstmord begangen. Sie könnte allenfalls eine Klage gegen die Verlassenschaft einbringen. Ansprüche hätte die junge Frau in jedem Fall aus dem Verbrechensopfergesetz.

Spendenkonto für Natascha Kampusch KTO Nr. 502 16 00 5765 bei der BA-CA Kennwort „Natascha“

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