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Mädchen aus Heim ausgebüchst

Im Oktober riss eine 15-Jährige gemeinsam mit ihrer 17-jährigen Freundin aus dem Jupident-Heim aus. Ein Bekannter versteckte die beiden. Dafür soll sie der Gastgeber sexuell ausgenutzt haben.

Dies behaupten die zwei jungen Damen, doch ihre Aussagen sind an Widersprüchen nicht zu überbieten.

Der Angeklagte (17) ist über die Vorwürfe erstaunt. Die Mädchen seien in jener Oktobernacht zu ihm gekommen und hätten gebeichtet, dass sie „abgehaun” seien. Er habe Mitleid mit den Teenagern gehabt und sie seien einige Zeit bei ihm gewesen. Als die Polizei bei ihm klingelte, versteckten sich die Mädchen im Keller, ihr Helfer log für sie. Dass er und sein Kollege mit den zweien geknutscht haben, gibt er auch zu. Mehr sei aber nicht „gelaufen”, versichert er Richter Othmar Kraft.

Völlig widersprüchlich und kaum nachvollziehbar sind die Aussagen der zwei Ausreißerinnen. Obwohl der Richter sie ausführlich über die Auswirkungen einer falschen Beweisaussage belehrt, bleiben die zwei Mädchen dabei. Der junge Helfer habe zunächst die eine begrapscht, dann mit der anderen geschlafen. Alles soll in einem Zimmer passiert sein. Einmal gibt die 15-jährige, wie ein Kind Wirkende, an, sie sei ausgezogen worden, dann wiederum, sie habe sich selbst entkleidet. Ein Widerspruch folgt dem anderen.

Weitere Zeugen

„War es eventuell so, dass ihr die sexuelle Geschichte erfunden habt um im Heim besser da zu stehen?”, fragt der Richter vorsichtig. Doch die Teenager schütteln den Kopf. Obwohl keine Drohungen gefallen waren, das Zimmer unversperrt blieb und keinerlei Gewalt im Spiel war, hätte sie gegen ihren Willen mit dem Mann geschlafen, beteuert die 17-Jährige. Der Bursch auf der Anklagebank versteht die Welt nicht mehr. Nun soll ein weiterer Zeuge Licht ins Dunkel bringen, was an jenem Abend genau passiert ist.

Sicher ist, dass sich der junge Angeklagte dafür verantworten muss, die zwei Ausgebüchsten versteckt zu haben. „Vereitelung behördlich angeordneter Beziehungsmaßnahmen” nennt sich das, in der Praxis äußerst seltene Delikt. Was die sexuellen Vorwürfe betrifft, sieht es mit Beweisen äußerst dünn aus. Der Prozess wurde vertagt.

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