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Mauereinsturz im April: Zwei Lungauer müssen vor Gericht

Obertauern - Der Einsturz einer Stützmauer beim Hotel Tauernkönig im April dieses Jahres, mit vier zum Teil Schwerverletzten, hat am 17. Dezember in Salzburg ein gerichtliches Nachspiel.

Der 44-jährige Baupolier und der 58-jährige Bauleiter einer Lungauer Baufirma werden der fahrlässigen Körperverletzung unter besonders gefährlichen Verhältnissen und des Vergehens der Gefährdung der körperlichen Sicherheit beschuldigt. Das Strafverfahren gegen den Hotelbesitzer Bernhard Lürzer wurde hingegen eingestellt, teilte am Dienstag die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Barbara Feichtinger, der APA auf Anfrage mit. Ihm könne kein Vorwurf wegen Verletzung der Sorgfaltspflicht gemacht werden. „Er ist nur ein Laie und musste der Baufirma vertrauen.“

Zur Hangsicherung wurde im Jahr 2003 nordseitig, fünf Meter vom Hotel entfernt eine etwa sieben Meter hohe und 40 Zentimeter dicke Vollbetonstützmauer errichtet. Am 9. April, gegen 5.00 Uhr hielt die Mauer dem Bergdruck nicht mehr stand. Sie fiel gegen die Außenmauer des Gebäudes, wo sich die Mitarbeiterunterkunft befand. Durch die Wucht des Aufpralles wurde die Außenmauer von vier Personalzimmern nach innen gedrückt. Das Mauerwerk fiel auf die schlafenden Angestellten.

„Zwei Personen wurden schwer, zwei weitere leicht verletzt“, erläuterte die Staatsanwältin. Eine weitere Person, die sich im Personalzimmer 17 aufgehalten habe, sei in ihrer Gesundheit gefährdet worden.

Kurz nach Errichtung der Stützmauer seien bereits Risse aufgetreten, schilderte der Hotelbesitzer einen Tag nach dem Unfall. „Die Mauer hätte nach den Vorgaben des Statikers nicht Umfallen können.“ Der zuständige Baumeister hatte gemeint, ein Gutachten habe bestätigt, dass der Stahlanteil im Beton zu gering war. Er habe die „falsche Vorgaben vom Statiker“ nur ausgeführt. Nun muss ein Einzelrichter des Landesgerichts Salzburg über die Schuldfrage entscheiden.

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