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Matthias Hartmann bestreitet Erhalt ungerechtfertigter Zahlungen

Matthias Hartmann will gegen seine Entlassung vorgehen.
Matthias Hartmann will gegen seine Entlassung vorgehen. ©APA
Am Donnerstag hat der entlassene Direktor des Wiener Burgtheaters, Matthias Hartmann, den Erhalt ungerechtfertigter Zahlungen bestritten. Er fordert noch offene Beträge ein und will zudem gegen seine Entlassung klagen.
Keine Folgen füt Spielbetrieb
Hartmann entlassen

“Sämtliche Zahlungen basieren auf einer vertraglichen Grundlage”, hieß es seitens der Anwälte von Matthias Hartmann. Laut eines Prüfberichts seien noch 4.238,62 Euro für Hartmann ausständig. Die Rechtsanwälte schießen sich indes auf Bundestheater-Holdingchef Georg Springer ein.

Anwalt von Matthias Hartmann meldet sich zu Wort

Wie Hartmanns Rechtsvertreter am Donnerstag in mehreren Medien hervorhoben, habe der ehemalige Künstlerische Geschäftsführer gegenüber Springer wiederholt die Abschreibungspraxis von Silvia Stantejsky angeprangert und gebeten, sie als Kaufmännische Geschäftsführerin abzulösen. Schon vor Hartmanns Amtszeit in Wien habe es zudem eine ausdrückliche Empfehlung einer Personalberatung gegeben, Stantejsky nicht als Geschäftsführerin zu installieren, wie Hartmanns Anwältin Katharina Körber-Risak in der “Presse” betonte. Springer habe sich damals dennoch – “gegen die objektive Empfehlung der Fachleute” – für Stantejsky entschieden.

Kritik an Georg Springer

Entsprechend werde sich Hartmann vor Gericht auf “den Kenntnisstand des Alleineigentümervertreters Dr. Springer” berufen, wie Anwalt Georg Schima ergänzte. Denn wenn der Alleingesellschafter von Missständen wisse und diese nicht abstelle, bedeute dies eine Pflichtverletzung. Springers Rückzug aus den Aufsichtsräten der Holding-Töchter sei außerdem “Augenauswischerei”, schließlich könne er als Holding-Chef die Aufsichtsratsentscheidungen jederzeit überstimmen.

Direktor des Burgtheaters klagt gegen Entlassung

Hartmann wird den Angaben zufolge bis Ende der Woche die Klage gegen seine Entlassung einbringen lassen und darin die Erklärung seiner Unschuld sowie die Zahlung seines Gehalts bis Ende August 2019 einfordern. Bis zum Stichtag 7. März 2014 sei gemäß eines Berichts der Wirtschaftstreuhänder Steirer, Mika & Comp, die mit der Überprüfung aller Zahlungen an Hartmann seit Beginn seiner Tätigkeit betraut war, keine Zahlung außerhalb der vertraglichen Grundlage ergangen. Der Kassasturz ergebe bis zu diesem Zeitpunkt vielmehr einen offenen Saldo von zumindest 4.238,62 Euro. (APA)

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