Massive Probleme bei der Patientenbetreuung im Wiener AKH

Die Schwierigkeiten der Universitätsklinken im Wiener AKH zeigen sich laut den Primarärzten unter anderem in massiven Problemen “in der Kontinuität der ärztlichen Betreuung von Patientinnen und Patienten, eine substanzielle Konzentration und Verdichtung der Leistungen im Routinebetrieb sowie eine massive Verlagerung von Leistungen in den Journaldienstzeitraum.”
Nachtdienste an den Unikliniken
Wenn ehemals Nacht-Journaldienste eben echte Journaldienste mit Ruhezeiten gewesen seien, stelle sich die Situation an den Wiener Universitätskliniken mittlerweile ganz anders dar: “Die beschriebenen Effekte führen unter anderem zu einem messbaren Qualitätsverlust in der Patientenbetreuung und einer Überbeanspruchung der Ärzte und Ärztinnen im Journaldienst, welche die Möglichkeit wissenschaftlicher Arbeit am Tag nach dem Journaldienst ad absurdum führt.” – Wenn Ärzte ausgepowert aus dem Nachtdienst kämen, sei eben auch wissenschaftliche Arbeit nicht im vollen Umfang zu verlangen.
Im Grunde genommen geht es offenbar – wieder einmal – um den sprichwörtlichen “Spagat”, den die Wiener Universitätskliniken im gleichzeitig größten und mit Spitzenmedizin- und Forschung beschäftigten Krankenhaus Österreichs hinlegen müssen: zwischen 24-Stunden-Notfallambulanz auch oft für Bagatellerkrankungen und High-Tech-Versorgung für schwierigste Fälle (inklusive medizinische Forschung von den Grundlagen bis zur Patientenanwendung).
Leistungen am Wiener AKH reduziert
Die Primarärzte am Wiener AKH: “Da die Definition des Leistungsspektrums und die Sicherstellung der medizinischen Versorgungsqualität eine strategische Aufgabe der Trägerorganisationen – der Medizinischen Universität Wien sowie des AKHs – sind, sehen sich die Unterzeichnenden außerstande, isolierte und unkoordinierte Reduktions- und Leistungsverschiebungsmaßnahmen auf Abteilungs- und Klinikebenen durchzuführen oder umzusetzen, da dies zu einer überproportionalen Leistungsreduktion, zu weiterem Qualitätsverlust und aus unserer Sicht zu Einlassungsfahrlässigkeit (strafrechtliche Haftung, so Ärzte unter nicht akzeptablen Rahmenbedingungen trotzdem arbeiten; Anm.) führen würde.”
Und wenn schon die Definition für die Aufgaben insgesamt fehle, fehle sie noch mehr für allfällige Leistungsreduktionen: “Wir verweisen darauf, dass ohne eine eindeutige Definition der nicht mehr zu erbringenden Leistungen bzw. der Patientengruppen, welche nicht mehr versorgt werden können, eine Reduktion der medizinischen Leistungen nicht möglich ist.”
Kritik an der neuen Betriebsvereinbarung
Jedenfalls, so einer der Unterzeichner des Schreibens gegenüber der APA, der bei namentlicher Wortmeldung sogar von der Gefahr eines Disziplinarverfahrens durch das Rektorat der MedUni Wien sprach: “Wir brauchen eine eindeutige Definition der von den Universitätskliniken im AKH zu erbringenden Leistungen – und dann erst kann man darangehen, Personaleinsatz und Ressourcen zu planen. Es geht nicht umgekehrt: Wir bekommen eine Betriebsvereinbarung auf’s Aug‘ gedrückt – und sollen dann den Betrieb an den Universitätskliniken danach ausrichten. Die Kliniken und die Klinischen Abteilungen dürfen nicht der Spielball von einander widerstreitenden Interessen sein.” (APA)