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Massenfestnahme in Wien: Kein dringender Tatverdacht gegen Tschetschenen

Die Festnahme der 22 Männer erfolgte im Bereich der Donauinsel.
Die Festnahme der 22 Männer erfolgte im Bereich der Donauinsel. ©APA
Nach der Massenfestnahme am Freitagabend auf der Donauinsel in Floridsdorf wird gegen alle 22 betroffenen Tschetschenen wegen Verdachts auf Bildung einer kriminellen Vereinigung ermittelt. Für die Staatsanwaltschaft Wien ist derzeit aber kein dringender Tatverdacht gegeben, U-Haft wurde nicht ausgesprochen.

“Für den Journalstaatsanwalt haben die vorliegenden Ermittlungsergebnisse nicht für Anträge auf Verhängung der U-Haft ausgereicht. Dafür wäre nicht bloß ein Tatverdacht, sondern ein dringender Tatverdacht erforderlich”, erläuterte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Nina Bussek.

Von einem solchen sei momentan nicht auszugehen, so Bussek am Montag: “Daher wurden die Verdächtigen auf freiem Fuß angezeigt.” Zwei Männer wurden aufgrund fremdenrechtlicher Angelegenheiten aber vorläufig in Polizeigewahrsam genommen.

22 Festnahmen auf der Donauinsel

Passanten hatten Freitagabend kurz vor 20.45 Uhr die Polizei auf die Tschetschenen im Alter zwischen 25 und 50 aufmerksam gemacht. Die einschreitenden Polizisten gelangten aufgrund eigener Wahrnehmungen zur Überzeugung, dass es sich bei den 22 um eine kriminelle Vereinigung handeln könnte. Eine solche liegt bei einem auf längere Zeit angelegten Zusammenschluss von mehr als zwei Personen vor, der darauf ausgerichtet ist, dass von einem oder mehreren Mitgliedern der Vereinigung ein Verbrechen, andere erhebliche Gewalttaten gegen Leib und Leben oder nicht nur geringfügige Sachbeschädigungen, Diebstähle oder Betrügereien ausgeführt werden.

Die Polizisten kamen vor allem deshalb zu ihrer Einschätzung, weil bei den Männern eine Maschinenpistole und zwei Faustfeuerwaffen sichergestellt werden konnten, die zumindest teilweise im Schnee vergraben waren. Indizien, die auf eine unmittelbar bevorstehende Straftat hingedeutet hätten, gab es aber nicht. Die Tschetschenen sollen auch keine einschlägigen Vorstrafen aufweisen.

DNA-Gutachten und weitere Ermittlungen

“Eine Faustfeuerwaffe kann inzwischen einem Verdächtigen konkret zugeordnet werden”, gab die Sprecherin der Staatsanwaltschaft bekannt. Allen 22 Männern wurde ein Mundhöhlenabstrich ent- und die Fingerabdrücke genommen, um zu klären, wem die anderen beiden Waffen gehörten.

Mit dem daktyskolopischen und dem DNA-Gutachten ist vermutlich in einigen Wochen zu rechnen. Darüber hinaus wird laut Bussek in diesem Fall “selbstverständlich weiter ermittelt”.

(APA)

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