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Martins Klage gegen EU-Parlament vor EuGH verhandelt

Vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg haben heute Verhandlungen in einem Rechtsstreit zwischen dem österreichischen EU-Abgeordneten Hans-Peter Martin und dem Europaparlament stattgefunden.

Martin klagte vor dem Gericht erster Instanz gegen die Rückforderung von Geldern aus der Sekretariatszulage in Höhe von 163.381 Euro.
Das Europaparlament hatte die Gelder im Mai 2007 von dem parteifreien österreichischen EU-Abgeordneten wegen regelwidriger Verwendung der Sekretariatszulage im Zusammenhang mit der Beschäftigung von Mitarbeitern zurückgefordert.
Der Generalsekretär des EU-Parlaments, Harald Römer, stützte sich bei seiner Entscheidung auf das Ergebnis einer Untersuchung des EU-Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF), in der Betragsverdacht gegen Martin geäußert worden war.
In Österreich wurde ein Strafverfahren gegen Martin auf Basis der OLAF-Erhebungen im vergangenen November eingestellt. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass formell mangelhaft verrechnete Zulagen dem Abgeordneten auch tatsächlich nicht zugestanden wären. Die Staatsanwaltschaft Wien gelangte außerdem zu der Überzeugung, dass dem Europaabgeordneten kein Betrugsvorsatz nachzuweisen sei.
Martin klagt auf Nichtigerklärung der Parlamentsentscheidung. Er macht geltend, dass die Kostenerstattungs- und Vergütungsregelung für Abgeordnete falsch angewendet worden sei. Außerdem sei die Beweiskraft seiner Belege fehlerhaft beurteilt worden. Der Abgeordnete macht weiters einen Verstoß gegen die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit und der Nichtdiskriminierung geltend. Außerdem sieht er in seinem Fall eine Verletzung der Verfahrens- und Verteidigungsrechte.
Mit einem Urteil ist 2009 zu rechnen. Offen bleibt, ob die EU-Richter den Fall noch vor den Europawahlen Mitte Juni 2009 entscheiden.

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