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Maria Vassilakou verkündet endgültige Zonengrenzen für Parkpickerl

Maria Vassilakou hat die engültigen Zonengrenzen für die Parkpickerl in allen Bezirken verkündetl.
Maria Vassilakou hat die engültigen Zonengrenzen für die Parkpickerl in allen Bezirken verkündetl. ©APA/ Georg Hochmuth
Am Montag gab Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou die endgültigen Zonengrenzen für die Parkpickerl bekannt. Während der Rudolsfsheim flächendeckend zur Kurzparkzone wird, wird in Penzing, Hernals und nun doch auch in Meidling und Ottakring das Parkpickerl in bestimmten Zonen eingeführt.
Parken in Wien
Reaktionen auf Zonengrenzen

Das behördliche Verfahren zur Festlegung der Zonengrenzen wurde am Montag abgeschlossen und somit stehen die Grenzen für die neuen Gebiete nun fest. “Damit trifft die Stadt Wien eine wichtige und vorausschauende Entscheidung: Denn mit dieser Maßnahme wird sich die Parkplatzsituation in den überparkten Bereichen massiv verbessern.”, so Maria Vassilakou. Dass das Parkpickerl auf wenig Gegenliebe stößt, scheint ihr bewusst zu sein: “Auch wenn die Maßnahme auf den ersten Blick schmerzen mag, die Stadt muss sich gegen die Blechlawine aus dem Umland schützen. Und das Parkpickerl schafft hier Abhilfe.”

Einnahmen durch Parkpickerl fließen in Wiener Infrastruktur

Die Mittel aus der Parkraumbewirtschaftung sind zweckgebunden und fließen zu 100 Prozent in das Wiener Verkehrssystem, betont die Stadträtin in einer Aussendung. Die EInnahmen könnten beispielsweise für die Errichtung neuer Wohnsammelgaragen oder die Anschaffung neuer U-Bahngarnituren genutzt werden. Ebenso soll die Entschärfungen von Unfallhäufungspunkten in der Stadt von diesen Mitteln finanziert werden. “Jeder Cent kommt also allen VerkehrsteilnehmerInnen zu Gute”, betonte Vassilakou.

Parkpickerl in Ottakring doch nicht flächendeckend

Anders als verkündet, wird nun doch nicht der gesamte 16. Bezirk zur Kurzparkzone. In Ottakring wird die Parkraumbewirtschaftung einen Großteil des Bezirks umfassen. Sie wird vom Gürtel im Osten bis zum Straßenzug Savoyenstraße – Oberwiedenstraße im Westen reichen. Die Savoyenstraße selbst wird nicht enthalten sein.

Grundsätzlich wird in allen Bezirken zwischen Geltungsbereich und Berechtigungszone unterschieden. Im Geltungsbereich gilt das jeweilige Parkpickerl für die Bezirksbewohner. Wer in der Berechtigungszone wohnt, braucht dort kein Parkpickerl,  kann aber eins beantragen. Auch wer an der Bezirksgrenze wohnt, braucht daraus keine Nachteile zu befürchten. Der Geltungsbereich ist nicht auf den eigenen Bezirk beschränkt, sondern reicht einige Straßenzüge in einen oder mehrere Nachbarbezirke hinein. Diese Überlappungsbereiche werden noch bekannt gegeben.  (SVA)


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