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Mann wollte in JA Wien-Favoriten Mithäftling die Augen ausstechen: Einweisung

Nach einer Messerattacke auf einen Mitgefangenen in der JA Wien-Favoriten wurde ein Mann nun in eine Anstalt eingewiesen.
Nach einer Messerattacke auf einen Mitgefangenen in der JA Wien-Favoriten wurde ein Mann nun in eine Anstalt eingewiesen. ©APA/GEORG HOCHMUTH (Symbolbild)
Am Mittwoch wurde ein 39-Jähriger wegen eines Messer-Angriffs in der Justizanstalt (JA) Wien-Favoriten rechtskräftig in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen.

Der einem psychiatrischen Gutachten zufolge aufgrund einer kombinierten Persönlichkeitsstörung mittlerweile zurechnungsunfähige Mann war am 22. April 2020 mit einem Buttermesser auf einen Mitgefangenen in Wien losgegangen, indem er diesem mehrfach ins Gesicht stach.

JA Wien-Favoriten: 39-Jähriger wollte Mitgefangenem die Augen ausstechen

Rund 20 Stichbewegungen führte der 39-Jährige aus, wobei der Angegriffene den Großteil mit den Händen abwehren konnte. Der 39-Jährige wollte ihm nach eigenem Bekunden die Augen ausstechen. "Wenn ich dich schon nicht umbringen kann, dann mache ich dich blind", rief er dem anderen Mann zu. Die Klinge des Buttermessers verfehlte die Augen teilweise nur knapp. Das Opfer trug zumindest vier bis fünf Einstichwunden im Gesichts- und Hinterkopfbereich davon, die Staatsanwaltschaft nahm in ihrem Unterbringungsantrag eine versuchte absichtliche schwere Körperverletzung als so genannte Anlasstat an.

Messerattacke in JA Wien-Favoriten: Mann wurde eingewiesen

Der 39-Jährige befindet sich bereits seit 2016 im Maßnahmenvollzug. Er war seinerzeit wegen Vergewaltigung und gefährlicher Drohung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und aufgrund seiner fachärztlich bescheinigten Persönlichkeitsstörung zudem in eine Sonderstrafanstalt eingewiesen worden, wobei er damals als noch zurechnungsfähig, aber hochgefährlich galt. Letzteres bewahrheitete sich dann nach seiner Verlegung in die JA Wien-Favoriten. Mittlerweile ist der Mann in der JA Göllersdorf untergebracht.

Wie Gerichtspsychiater Siegfried Schranz nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Eva Brandstetter) darlegte, sei bei dem 39-Jährigen nach wie vor keine ausreichende Krankheitseinsicht gegeben: "Die (haftbegleitende medikamentöse und therapeutische, Anm.) Behandlung steht erst am Anfang." Der Mann sei inzwischen zwar auf eine so genannten Depotspritze "eingestellt", bekundete Schranz: "Die Gefährlichkeit ist aber nicht abgebaut."

(APA/Red)

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