Jener Staatsbürger aus Ghana, der im Frühjahr 2014 in mehreren Wiener Kirchen Vandalenakte getätigt hatte, ist laut "Kronen Zeitung" (Dienstagausgabe) abgeschoben worden. Der Mann war nach den Sachbeschädigungen in Kirchen für diese möglichen Delikte als nicht zurechnungsfähig erklärt worden.
Wohl belangt wurde er wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt sowie anderer Sachbeschädigungen.
Kirchen-Vandalismus: 150.000 Euro Schaden
Wegen jener Delikte, bei denen zum Tatzeitpunkt Zurechnungsfähigkeit gegeben war, hatte der Mann eine bedingte Haftstrafe erhalten, so sein ehemaliger Anwalt Roland Friis. Über die Abschiebung sei ihm aber nichts bekannt, erklärte der Jurist. Bei den Vandalenakten hatte der Mann laut Erzdiözese Wien einen Schaden von rund 150.000 Euro angerichtet.
Laut Gerichtsgutachterin Gabriela Wörgötter war dem Mann jedoch infolge einer psychisch Erkrankung aus dem paranoid-schizophrenen Formenkreis zum Zeitpunkt der in den Gotteshäusern begangenen Sachbeschädigungen nicht in der Lage, das Unrecht seiner Handlungen einzusehen.
(apa/red)