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Mädchen wurde jahrelang vom eigenen Vater missbraucht: Sieben Jahre Haft

Der Familienvater musste sich in Wien vor Gericht verantworten.
Der Familienvater musste sich in Wien vor Gericht verantworten. ©APA
In einem besonders drastischen Fall von sexuellem Missbrauch hat das Wiener Straflandesgericht am Dienstag über einen 40-jähriger Familienvater eine siebenjährige Freiheitsstrafe verhängt. Er soll sich an seiner 15-Jährigen Tochter vergangen haben - und zwar jahrelang.

Für den Schöffensenat (Vorsitz: Susanne Lehr) stand zweifelsfrei fest, dass sich der Mann zumindest seit Sommer 2011 bis zu seiner Festnahme im Herbst 2013 täglich an seiner Tochter vergangen hatte. Das 15 Jahre alte Mädchen hatte am 22. Oktober 2013 in Begleitung einer Freundin eine Polizeidienststelle aufgesucht.

Die Schülerin gab zu Protokoll, sie werde seit dem elften Lebensjahr vom eigenen Vater missbraucht. Exakt 1.370 Mal sei es zu Übergriffen gekommen. Zuletzt in der vorangegangenen Nacht. Tatsächlich fanden sich bei einer ärztlichen Untersuchungen der Minderjährigen in ihrem Intimbereich Spermaspuren. Diese konnten mittels eines DNA-Gutachtens ihrem Vater zugeordnet werden, der daraufhin in U-Haft genommen wurde.

Vater wies Vorwürfe zurück

Dieser stritt vor Gericht dennoch alles ab und behauptete, die Tochter belaste ihn zu Unrecht. Sein Sperma in ihrem Körper hatte er beim Prozessauftakt Ende März wie folgt erklärt: “Ich habe mich am Abend zuvor selbst befriedigt und es mit einem Tuch weggewischt. Das Tuch habe ich weggeworfen. Ich kann mir nur erklären, dass sie das Tuch genommen und es aufgetragen hat.”

Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel war am Ende der Verhandlung explizit für die volle Härte des Gesetzes eingetreten. “Geben Sie ihm die höchste Strafe, die möglich ist”, verlangte sie in ihrem Schlusswort. In ihrem emotionalen Vortrag verhehlte sie nicht, “aufgeregt” zu sein: “Mir ist nichts Menschliches fremd. Aber dieser Fall ist nicht menschlich. Dass sich der eigene Vater so massiv an seiner Tochter vergeht, habe ich Gott sei Dank noch nicht erlebt.” Diese werde “ihr ganzes Leben unter dieser Erfahrung leiden”, gab Rudas-Tschinkel zu bedenken.

“Lügen – Opfer einer Verschwörung”

Der Angeklagte sprach demgegenüber von “Lügen” und sah sich als Opfer einer Verschwörung. “Ich wär der Letzte, der gegen meine Familie Gewalt angewendet hätte”, betonte er. Dabei hatte nur wenige Minuten zuvor auch seine Stieftochter angegeben, Opfer seiner sexuellen Übergriffe gewesen zu sein. Die mittlerweile 18-Jährige war über eine Videokonferenz mit dem Landgericht Essen (Nordrhein-Westfalen) zeugenschaftlich vernommen worden und sollte zum familiären Leben aussagen. Zur Überraschung des Schöffensenats stellte die Zeugin gleich zu Beginn ihrer Befragung fest: “Mein Stiefvater hat sich nicht nur an meiner Schwester vergangen, sondern auch an mir.”

Sie habe das schließlich nicht mehr ausgehalten und sei daher Ende Jänner 2011 von zu Hause “abgehauen”. Ihre Mutter habe die Übergriffe “mehrfach mitbekommen” und “nichts gesagt”. Sie habe sich “bisher nicht getraut, eine Anzeige zu machen. Und es war zu beschämend.” Sie habe “ja Angst gehabt, schwanger zu werden”, so die 18-Jährige.

Urteil nicht rechtskräftig

Der 40-Jährige nannte diese Aussage eine “perfide Lüge” und bezeichnete seine Stieftochter als unglaubwürdig. Diese wolle “immer im Mittelpunkt stehen”. Wie der deutsche Richter, welcher der Zeugenbefragung beiwohnte, auf Anfrage seiner Wiener Kollegin versicherte, wird eine Protokollabschrift mit den belastenden Angaben der Staatsanwaltschaft Essen übermittelt. Auf den gebürtigen Deutschen, der mit seiner Ehefrau und insgesamt fünf leiblichen Kindern 2012 nach Österreich übersiedelt war, dürfte somit ein weiteres Strafverfahren zukommen.

Das Wiener Urteil wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Unmündigen, Blutschande und Missbrauch eines Autoritätsverhältnisses ist nicht rechtskräftig. Der 40-Jährige erbat sich nach dem Richterspruch, mit dem der 15-jährigen Tochter auch 5.000 Euro an vorläufigem Schmerzengeld zugesprochen wurden, Bedenkzeit. Die Staatsanwältin gab vorerst keine Erklärung ab.

(APA)

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