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Lohnkürzung für Asylwerber: Gesetz bereits 2017 von Rot-Schwarz beschlossen

Der Kanzler bezeichnet das Geld für gemeinnützige Tätigkeiten nicht als Lohn, sondern als "Belohnung".
Der Kanzler bezeichnet das Geld für gemeinnützige Tätigkeiten nicht als Lohn, sondern als "Belohnung". ©APA/HANS PUNZ
Bundeskanzler Sebastian Kurz kann die Aufregung um die geplante Lohnobergrenze für Asylwerber von 1,50 Euro/Stunde nicht nachvollziehen. Das entsprechende Gesetz wurde bereits unter Altkanzler Christian Kern beschlossen.
Kritik an Stundenlohn-Kürzung
Kickl will 1,50-Euro-Stundenlohn für Asylwerber

Nach der Kritik an der geplanten Lohnkürzung für Asylwerber, die gemeinnützige Arbeit annehmen, hat Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) am Mittwoch angekündigt, dass die Bundesregierung die Anliegen der Bundesländer im Rahmen der Begutachtung “prüfen” und dann eine Entscheidung treffen werde.

Gesetz bereits 2017 unter Rot-Schwarz beschlossen

Die Aufregung um die 1,50 Euro pro Stunde versteht Kurz nicht: Im Pressefoyer nach dem Ministerrat verwies er vielmehr darauf, dass ein entsprechendes Gesetz unter Rot-Schwarz 2017 beschlossen wurde. “Das ist einmal eine positive Kern’sche Hinterlassenschaft”, befand auch Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ), der ebenfalls daran erinnerte, dass die Regelung damals für die SPÖ “gut und richtig” gewesen sei.

Hintergrund laut Kanzleramt: Damals wurde ein Gesetz verabschiedet, wonach der Innenminister per Verordnung die Details zu gemeinnützigen Tätigkeiten von Asylwerbern festlegen kann. Zwischen Bund und Ländern ist koordiniert, dass die Asylwerber dafür monatlich maximal 110 Euro bekommen dürfen. Während es für Hilfstätigkeiten im Auftrag des Bundes schon einen Stundensatz von 1,60 Euro gibt, fehlt eine einheitliche Stundensatzregelung bisher für die Länder, was derzeit unterschiedliche und teils höhere Stundensätze zur Folge hat. Dies soll nun eben mit der von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) in Begutachtung geschickten Verordnungsermächtigung auf 1,50 Euro vereinheitlicht werden.

1,50 Euro für Kurz kein Lohn, sondern “Belohnung”

Kurz erläuterte, dass sich die Regelung am Zivildienst orientiere. Außerdem handle es sich nicht um einen Lohn, sondern eine “Belohnung” für jene, die sich ehrenamtlich engagieren, hielt Kurz fest. Die Betroffenen seien in der Grundversorgung, es werde ihnen also Wohnung, Verpflegung und anderes zur Verfügung gestellt. Er wolle diese Belohnung nicht mit einem Erwerbseinkommen vergleichen, weil das nicht die Intention sei – sonst schaffe man einen Billiglohnbereich.

In den Bundesländern gebe es teilweise unterschiedliche Regelungen und man werde die Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren prüfen, erklärte Kurz. Ziel müsse es jedenfalls sein, dass mehr Asylwerber den Weg der gemeinnützigen Tätigkeit gehen, im Idealfall fast jeder. Es gebe aber “ein gewisses Chaos” in diesem Bereich, weil man derzeit nicht einmal wisse, wie viele Personen sich dabei engagieren. In jenen Ländern, wo vier bis fünf Euro pro Stunde als Anreiz bezahlt würden, könne man aufgrund des Gesamtmaximums von 110 Euro dann nur eine Stunde pro Tag einen Beitrag leisten – das reiche nicht für einen geregelten Tagesablauf, findet Kurz.

Dienstleistungsscheck-Arbeiten nicht von 1,50 Euro betroffen

Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, können seit 1. April 2017 auch bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Dabei können Asylwerber auch mehr als 1,50 Euro verdienen, hat das Sozialministerium am Mittwoch klargestellt.Bei den über den Dienstleistungsscheck abgerechneten Tätigkeiten kann der Lohn grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer frei vereinbart werden. Es müssen aber die Mindestlohntarife berücksichtigt werden.

Das Sozialministerium erklärte dazu auf Anfrage der APA, dass grundsätzlich zwischen bezahlter Arbeit im Rahmen eines regulären Jobs eines Asylwerbers aufgrund einer Ausnahmegenehmigung und zusätzlich zur Grundversorgung freiwillig verrichteter ehrenamtlicher Tätigkeit, die mit 1,50 Euro pro Stunde anerkannt werde, zu unterscheiden sei. Diese Regelung orientiere sich am Zivildienst. Außerdem handle es sich bei der ehrenamtlichen Tätigkeit nicht um einen Lohn, sondern um eine “Belohnung”, die nicht mit einem Erwerbseinkommen zu vergleichen sei, weil Asylwerbern in der Grundversorgung Wohnung und Verpflegung zur Verfügung gestellt werde.

(APA/Red)

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