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Lockdown: Parteienverkehr in Wiener Ämtern nur in dringenden Fällen

Parteienverkehr in Wiener Ämtern nur in dringenden Fällen.
Parteienverkehr in Wiener Ämtern nur in dringenden Fällen. ©APA
Am Montag startet in ganz Österreich der Lockdown: Die Stadt Wien hat darauf hingewiesen, dass die Ämter und Dienststellen den persönlichen Parteien- und Kundenverkehr auf das Nötigste reduzieren.

Nur in unaufschiebbaren und dringenden Fällen dürfen Termine wahrgenommen werden. Wichtige Leistungen aus den Bereichen, Gesundheit, Meldewesen, Soziales, Nothilfe-Angebote oder Termine, die gesetzlich verpflichtend sind, bleiben natürlich aufrecht, betonte die Stadt.

Parteienverkehr nur in dringenden Fällen

Unaufschiebbare Termine liegen dann vor, wenn beispielsweise Personen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Leistungen diverser Stellen (Banken, Post, Versicherungen, etc.) gültige Ausweise und Unterlagen benötigen und zur Erneuerung der Gültigkeit (Personalausweis, Lebensbestätigung, etc.) zur Identifizierung persönlich bei der Behörde erscheinen müssen.

Großteil der Anträge in Wien auch online möglich

Der Großteil der Anträge kann in Wien bereits online erledigt werden. Alle Angebote dazu finden sich auf den Amtshelferseiten der Stadt Wien: https://www.wien.gv.at/amtshelfer/ (Beihilfen, Parkpickerl, etc.), informierte die Stadt in einer Aussendung. Viele Angelegenheiten können auch telefonisch erledigt werden.

Stadt Wien empfiehlt Corona-Test vor Amtsweg

Um hier die Gefahr der Ansteckung so gering wie möglich zu halten, empfiehlt die Stadt Wien dringend, sich vor jedem persönlichen Termin am Amt oder in einer Dienststelle der Stadt Wien testen zu lassen. In allen Ämtern und Dienststellen der Stadt Wien gilt FFP2-Maskenpflicht.

(APA/Red)

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