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Lockdown: Kontakt auch mit mehreren Personen möglich

Bei Treffen mit Eltern, Geschwistern und engen Freunden dürfen mehr als zwei Personen anwesend sein.
Bei Treffen mit Eltern, Geschwistern und engen Freunden dürfen mehr als zwei Personen anwesend sein. ©pixabay.com
Auch während des Lockdowns darf man sich mit mehreren Menschen treffen, sofern sie zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehören. So darf man auch enge Familienmitglieder oder engste Freunde besuchen, ohne sich an die 1-Personen-Regel halten zu müssen.
Die Lockdown-Regeln im Detail

Das Gesundheitsministerium hat am Sonntag die Vorgaben für Treffen außerhalb des eigenen Haushaltes auf APA-Anfrage präzisiert. Zwar appelliert die Bundesregierung eindringlich, möglichst niemanden zu treffen und die Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren. Mit engen Familienangehörigen oder wichtigen Bezugspersonen können aber Treffen stattfinden - und zwar auch mit mehreren (aber wenigen) dieser Personen gleichzeitig, wie das Gesundheitsministerium am Sonntag klarstellte.

Treffen mit "einigen wenigen" Personen zulässig

In der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministers werden die zulässigen Privat-Treffen als Kontakt mit "einzelnen engsten Angehörigen" bzw. mit "einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird", definiert. Mit der Beschränkung auf "einzelne" werde klargestellt, dass damit nur Treffen mit "einigen wenigen" Personen zulässig sind, hieß es aus dem Ministerium. Erlaubt ist jedenfalls auch der Kontakt mit dem nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebenspartner.

Zu den engsten Angehörigen zählen laut Gesundheitsministerium die Eltern, (volljährige) Kinder und Geschwister. Die Frage, wer zu den "wichtigen Bezugspersonen" gehört, hänge von einer Einzelfallbeurteilung ab, hieß es aus dem Ressort. Die Durchführung von Familienfeiern oder vergleichbaren gesellschaftlichen Zusammenkünften stelle jedoch jedenfalls kein "Grundbedürfnis des täglichen Lebens" dar, diese sind daher keinesfalls erlaubt.

Besuche ebenfalls möglich

Besuche sind unter den genannten Voraussetzungen ebenfalls möglich, geht aus den FAQ des Sozialministeriums hervor. "Der Besuch von einzelnen engsten Angehörigen bzw. einzelnen wichtigen Bezugspersonen, mit denen in der Regel mehrmals wöchentlich Kontakt gepflegt wird, zählt zur Ausnahme 'Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens' und ist daher erlaubt", heißt es dort wörtlich. Gleichzeitig wird zur Zurückhaltung aufgerufen: "Der Kontakt zu anderen Personen sollte so weit wie möglich eingeschränkt werden."

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(APA/red)

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