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Lob von Landesregierung und Kinder- und Jugendanwalt

Stadtvertretung beschließt einstimmig Spiel- und Freiraumkonzept

Hohenems. Am Dienstag, dem 25. Jänner, hat die Hohenemser Stadtvertretung das Spiel- und Freiraumkonzept Hohenems einstimmig beschlossen, zu dem die Vorarlberger Landesregierung und der Kinder- und Jugendanwalt sehr positive Stellungnahmen abgegeben haben.

Von Februar bis November 2010 entstand unter breiter Beteiligung von Kindern, Jugendlichen, Eltern und Fachleuten eine umfassende und bemerkenswerte Erhebung und Bewertung jener öffentlichen Orte, die Kindern und Jugendlichen in Hohenems für Spiel, Sport und Freizeit zur Verfügung stehen. Daraus wurden Ziele und Entwicklungsschwerpunkte formuliert und konkrete Maßnahmen empfohlen.
Der Vorarlberger Landtag hat 2009 ein Spielraumgesetz beschlossen, zu dem die Landesregierung Richtlinien für die Förderung von Spielräumen festgelegt hat. Ziel ist es, Kindern “verstärkt zu ermöglichen, über das Spielen im Freien ihre körperlichen, geistigen und sozialen Fähigkeiten zu erproben und zu entwickeln” und die Begegnung zwischen Kindern und Erwachsenen zu fördern.

Positive Rückmeldungen
Vor dem Beschluss eines Spielraumkonzepts müssen die Vorarlberger Landesregierung und der Kinder- und Jugendanwalt gehört werden. Beide haben sich sehr positiv über das Hohenemser Projekt geäußert: “Das vorliegende Spiel- und Freiraumkonzept Hohenems stellt eine wegweisende Arbeit dar, wie sich eine räumliche Entwicklung zu Gunsten von Kindern und Jugendlichen gestalten lässt,” stellt die Landesregierung fest. “Das hohe fachplanerische Niveau des Spiel- und Freiraumkonzeptes Hohenems wird für uns unter anderem an folgenden Arbeitsweisen deutlich:

– gesamträumliche Untersuchung des Stadtgebietes
– Definition und Betrachtung von Stadtquartieren
– Differenzierung in unterschiedliche Raumtypen (…)
– Bewertung der Nutzungsqualität von Spielplätzen und Freiräumen
– Beachtung von Wegverbindungen sowie kleinstrukturierten Spiel- und Aufenthaltsnischen im öffentlichen Raum
– Vernetzung von Spielplätzen und Freiräumen im Sinne eines Verbundsystems
– Interpretation und Verortung der Ergebnisse des Beteiligungsprozesses
– Übersetzung des Handlungsbedarfes und des Gestaltungspotenzials in eine angemessene Ziel- und Maßnahmenplanung.”

Der Kinder- und Jugendanwalt, DSA Michael Rauch, geht besonders auf die Beteiligungsformen ein und lobt den “umfassenden und überaus konsequenten Einbezug von jungen Menschen. (…) Die erhaltenen Rückmeldungen der Kinder und Jugendlichen haben umfassend Eingang in das vorgelegte Konzept und die möglichen Umsetzungsschritte gefunden. Es ist auch an Hand des Spiel- und Freiraumkonzepts Hohenems festzustellen, dass über die Kinder und Jugendlichen sowohl eine Bestätigung der Sichtweisen von Erwachsenen gekommen ist, aber auch eine Vielzahl neuer Aspekte eingebracht wurde.

Es darf auch nicht unerwähnt bleiben, dass die Erstellung des Spielraumkonzeptes seitens der Politik, der Verwaltung und den politischen Ausschüssen breit unterstützt wurde.” Zusammenfassend hält Rauch fest, dass Hohenems “ein Spielraumkonzept vorgelegt hat, welches so ausgezeichnet und fundiert ist, dass sich andere Städte bzw. Gemeinden in ähnlicher Größe daran orientieren können.”

Das Konzept, sein Entstehungsprozess und die erwähnten Stellungnahmen sind auf www.hohenems.at/spielraum dokumentiert.

Quelle: Presseaussendung Stadt Hohenems

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