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Listenhunde: Alkoholkontrollen für Besitzer in Wien ab 1. Jänner

Ab 1. Jänner werden Besitzer von Listenhunden, die augenscheinlich betrunken mit ihrem Hund unterwegs sind, zum Alko-Test aufgefordert.
Ab 1. Jänner werden Besitzer von Listenhunden, die augenscheinlich betrunken mit ihrem Hund unterwegs sind, zum Alko-Test aufgefordert. ©APA/Hans Punz
Ab 1. Jänner wird es möglich, dass die Polizei Personen kontrolliert, die mit einem Listenhund unterwegs sind und augenscheinlich betrunken sind.

Das verschärfte Wiener Tierhaltegesetz bringt auch Kontrollen mit sich. Ab 1. Jänner können Personen, die mit einem Listenhund unterwegs sind und augenscheinlich betrunken sind, von der Polizei kontrolliert werden.

Wien: Keine Schwerpunktaktionen für Listenhunde

3.000 Listenhund sind in Wien angehalten. Für deren Besitzer soll es künftig Alkoholkontrollen geben. Bei einer Umfrage zeigt sich, dass die Befragten kaum Probleme damit haben. Doch die Kontrollen sollen vor allem bei berächtigtem Verdacht durchgeführt werden, nicht “per Gaudi”.

Anders als befürchtet, soll es keine Serien-Alkotests, Planquadrate oder Schwerpunktaktionen geben, da üblicherweise bereits jetzt immer wieder Kontrollen in Hinblick auf Leinen- und Beißkorbpflicht durchgeführt werden. Nur wenn der Besitzer den Eindruck erweckt, betrunken zu sein, soll eine Atemluftuntersuchung durchgeführt werden. Die Grenze liegt bei 0,5 Promille. Wer den Test verweigert, macht sich strafbar. Es droht eine Strafe bis zu 1.000 Euro.

(Red)

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