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Liechtenstein: geändertes Stiftungsrecht

Die Regierung des Fürstentums will das für den Finanzplatz Liechtenstein bedeutsame Stiftungsrecht abändern. Der entsprechende Gesetzesentwurf liegt nun vor.

Die liechtensteinische Stiftung ist vor allem durch weit reichende Flexibilität gekennzeichnet und stellt einen der den wichtigsten Grundpfeiler des liechtensteinischen Finanzplatzes dar. Die der Flexibilität der Stiftung ermöglicht dem Rechtsanwender ein größtmögliches Maß an Privatautonomie bei minimaler Einflussnahme durch den Staat, betonte Patricia Wildhaber vom Ressort Justiz im Pressedienst des Fürstentums.

Im Zuge der in den letzten Jahren erfolgten Neupositionierung des Finanzplatzes Liechtenstein sei der Ruf nach einer Revision des Stiftungsrechtes laut geworden. Die divergierende Rechtsprechung habe auch teilweise zur Aufweichung der rechtlichen Konturen der Stiftung und zu einer allgemeinen Verunsicherung sowohl bei den Finanzdienstleistern als auch bei der Kundschaft beigetragen. Die Regierung sei überzeugt, dass es gerade in einer Zeit globaler Verunsicherung und eines zunehmend harten Wettbewerbs im Bereich der Finanzdienstleistungen unvorhersehbare negative Folgen hätte, wenn bestehende Unsicherheiten nicht behoben würden.

Der Entwurf zur Revision des Stiftungsrechts verfolge deshalb vor allem das Ziel, „allfällige Mängel zu beseitigen und durch gewisse gesetzgeberische Klarstellungen Rechtsunsicherheiten zu beheben“. Die Regierung des Fürstentums verspreche sich davon eine weitere Stärkung der liechtensteinischen Stiftung als juristische Person im Allgemeinen, die Sicherung des Vertrauens in die liechtensteinische Stiftung als eines der wichtigsten Instrumente des Finanzplatzes sowie die Festigung der Anerkennung der liechtensteinischen Stiftung durch das Ausland, hieß es in der Aussendung.

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