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Liechtenstein folgt Grasser-Akten aus

Der Oberste Gerichtshof in Liechtenstein hat am Freitag erneut die Ausfolgung der bei einem Treuhänder beschlagnahmten Akten von Ex-Finanzminister Grasser an die Korruptionsstaatsanwaltschaft beschlossen.
Liechtenstein folgt Akten nicht aus
Treuhänder belastet Grasser
Zugriff rückt näher

Zuletzt hatte der Staatsgerichtshof des Fürstentums im September die Ausfolgung untersagt , u.a. weil sogenannte “priviligierte” Akten nicht ausgesondert wurden. Die Ermittler in Wien warten schon mehr als eineinhalb Jahre auf die Ausfolgung der Akten, die bei einem Liechtensteiner Treuhänder Grassers im April 2011 beschlagnahmt wurden. Aus ihnen erhoffen sie sich nähere Aufschlüsse über mögliche Geldflüsse Grassers in der Causa zu erhalten.

Verhaltene Freude

Das Urteil des Liechtensteiner OGH sorgt bei den Buwog-Ermittlern für verhaltene Freude, denn eine endgültige Klärung, ob die bei einem Grasser-Treuhänder beschlagnahmten Akten an Österreich ausgefolgt werden, sei dies aber noch nicht. Der Sprecher der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA), Erich Mayer, begrüßte die Entscheidung, wies aber daraufhin, dass man nun abwarten müsse, ob erneut eine Verfassungsbeschwerde in Vaduz eingelegt werde.

Das Vaduzer Obergericht bestätigte unterdessen in der Affäre um die Buwog-Akten in Liechtenstein die erstinstanzliche Verurteilung des Stiftungsvorstands von Grasser wegen Urkundenunterdrückung. Die ursprünglich teilbedingte Geldstrafe von umgerechnet 106.000 Euro wurde auf drei Jahre nachgesehen, erklärte ein Gerichtssprecher. Das Urteil sei damit rechtskräftig.

“Grasser ist froh”

In einer Stellungnahme der Kanzlei Marxer & Partner, bei der Grassers Stiftungsvorstand als Anwalt arbeitet, hieß es, dass man gegen die Verurteilung vor den Staatsgerichtshof ziehen will. Der Stiftungsvorstand kann nun lediglich mit einer Verfassungsbeschwerde beim Staatsgerichtshof gegen das Urteil vorgehen.

Manfred Ainedter, Anwalt von Grasser, hat die Entscheidung des Liechtensteiner OGH über die Herausgabe von Grasser betreffende Unterlagen an Österreich als “nicht überraschend” bezeichnet. “Wir können nur hoffen, dass nun endlich die Unterlagen herausgegeben werden, damit auch die letzte Ausrede der österreichischen Staatsanwaltschaft wegfällt, warum sie nicht endlich das Verfahren einstellt”, sagte Ainedter Freitagnachmittag. “Grasser ist froh, dass nun endlich die Unterlagen herausgegeben werden”.

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