LH Wallner begrüßt Einführung von Landesverwaltungsgerichten
Als "wichtige Weichenstellung für eine Stärkung des Rechtsschutzes in Österreich" bezeichnet Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner die Einführung von Landesverwaltungsgerichten in den Ländern, die im Nationalrat heute, Dienstag (15. Mai), beschlossen wird. Durch die Verfassungsänderung werden mit 1. Jänner 2014 mehr als 120 weisungsfreie Berufungsbehörden des Bundes und der Länder abgeschafft. Sie gehen in insgesamt elf Verwaltungsgerichten auf.
Kürzerer Instanzenzug
Der Instanzenzug wird durch die Reform deutlich abgekürzt: Die Entscheidungen der Verwaltungsgerichte können beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) angefochten werden; dies gilt nur, wenn die Beschwerde eine Rechtsfrage aufwirft, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, weil sie beispielsweise in der bisherigen Judikatur strittig war.
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OTS0173 2012-05-15/11:55