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LH Sausgruber gegen Strasser-Idee

©VOL Live/Philipp Steurer
Bregenz - Steuerhoheit für Länder in bestimmten Bereichen? LH Sausgruber für anderes Modell.

Wie wertet Landeshauptmann Herbert Sausgruber die Forderung von Ernst Strasser? Eine Steuerhoheit für die Länder bei den relevanten Massensteuern sei wegen Österreichs Größe „nicht praktikabel“. Eine Zusammenführung von Einnahmen- und Ausgabenverantwortung ist für den Landeshauptmann zwar vorstellbar, nur eben auf anderem Wege. Und wie? Es gibt in Österreich fast nur bundesgesetzliche gemeinschaftliche Abgaben, die nach einem bestimmten vereinbarten Schlüssel aufgeteilt werden – zwei Drittel gehen an den Bund, ein Drittel an die Länder und Gemeinden. Umschrieben wird das mit dem Ausdruck „verbundene Steuerwirtschaft“. Hier setzt Sausgruber an: „Wir kommen zum Ergebnis, dass es die bessere Strategie bei dieser Situation des offenen Binnenmarktes ist, die verbundene Steuerwirtschaft weiterzuentwickeln.“ In der Form, dass die Periode verlängert werde, „und der, der die bessere Ausgabendisziplin hat, auch mehr Spielraum bekommt“.

„Angesichts der Realitäten“

Alles andere mache angesichts der Realitäten keinen Sinn: „Im großen Binnenmarkt hat Österreich bei den Massensteuern schon gewisse Probleme des Anpassungsdrucks – vor allem in der Nachbarschaft.“ Noch weiter gehende Unterteilungen in wirklich wesentlichen Bereichen hält Sausgruber daher eben „für schwer praktikabel“. Und abseits der Massensteuern, sprich bei den Bagatellsteuern – etwa ORF-Gebühren oder Werbeabgabe – führe eine Steuerhoheit für Länder „mangels Volumen jedenfalls nicht zur Zusammenführung von Einnahme- und Ausgabeverantwortung“.

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