Das teilte eine Sprecherin des zuständigen Stadtrats Andreas Mailath-Pokorny (SPÖ) der APA mit. Eine Neuauszählung des Ergebnisses vom 18. September wurde mehrheitlich abgelehnt.
35,4 Prozent für die Grünen
Somit bleibt es bei den 35,4 Prozent für die Grünen – die um mehr als zehn Prozentpunkte im Vergleich zum Herbst 2015 zulegen und einen überraschenden Wahlsieg feiern konnten. Die SPÖ wurde mit 28 Prozent (ein Minus von rund zehn Prozentpunkten, Anm.) auf den zweiten Platz verwiesen und verlor den Vorsteher-Posten. Die FPÖ kam auf 22,5 Prozent, die ÖVP auf sechs und die NEOS auf fünf Prozent. Auch Wien-Anders schaffte dank 2,3 Prozent der Stimmen den Einzug ins Bezirksparlament.
EU-Austrittspartei will Neuauszählung
Die von der EU-Austrittspartei mittels Einspruch begehrte Neuauszählung wurde von fast allen Rathaus-Fraktionen abgelehnt. Nur die FPÖ verweigerte in der Stadtwahlbehörde der Ablehnung die Zustimmung, teilte die Sprecherin mit. Nun bleibt abzuwarten, ob es erneut zu einer Anfechtung beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) kommt. Die EU-Austrittspartei hat eine solche bereits in Aussicht gestellt, auch die NEOS überlegen. Der Gang zum VfGH ist jedenfalls ab sofort vier Wochen lang möglich.
EU-Austrittspartei kündigt nun Gang zum VfGH an
Die EU-Austrittspartei wird die jüngste Bezirksvertretungswahl in Wien-Leopoldstadt – also die vom Verfassungsgerichtshof angeordnete Wiederholung des Urnengangs vom vergangenen Oktober – ebenfalls beim Verfassungsgerichtshof anfechten. Das teilte deren Obmann Robert Marschall der APA am Montag auf Anfrage mit.Der vergangene Woche erhobene Einspruch seiner Partei war in der heutigen Sitzung der Stadtwahlbehörde nicht berücksichtigt worden. Die Liste hatte eine Neuauszählung verlangt. Kritisiert wird, dass der Urnengang trotz der schadhaften Wahlkarten durchgeführt wurde bzw. schadhafte Briefwahlstimmen gezählt worden sind. Auch die nach Ansicht der EU-Austrittspartei nicht vorhandene Kontrolle der Unterschriften wurde bemängelt.
Man werde nun mit der Vorbereitung der Anfechtung beginnen, kündigte Marschall an. Die entsprechende Frist beträgt vier Wochen. Nach der Wahl 2015 waren die Höchstrichter von der FPÖ mit der Causa befasst worden. Auch damals waren Unregelmäßigkeiten in Sachen Briefwahl Anlass für die – letztendlich erfolgreiche – Anfechtung durch die FPÖ.
Laut Stadt lag kein Antrag auf Neuauszählung vor
(apa/red)