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Leichterer Zugang zur Patientenverfügung: Ratgeber hilft

Der neue Ratgeber zur Patientenverfügung bietet alle nötigen Infos.
Der neue Ratgeber zur Patientenverfügung bietet alle nötigen Infos. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Im Nationalrat wurde im Vorjahr ein leichterer Zugang zur Patientenverfügung beschlossen. Nun hilft ein schriftlicher Ratgeber beim Abschluss.

Das vom Hospiz-Dachverband und den Patientenanwälten erstellte Heft wurde am Mittwoch vorgestellt. Was noch fehlt, ist die Registrierung der Verfügungen in der Elektronischen Gesundheitsakte ELGA, wie in der Pressekonferenz kritisiert wurde.

Als Neuerung gibt es nun ein übersichtlicher gestaltetes Formular, das auch online verfügbar ist, außerdem eine Hinweiskarte, die von den Patienten immer mitgeführt werden kann. Angeboten wird zudem ein Beiblatt zur Verlängerung, die laut Gesetzesnovelle nun erst nach acht statt fünf Jahren notwendig ist.

Leichterer Zugang zur Patientenverfügung

Sinn der Patientenverfügung ist es, per Willenserklärung eine oder mehrere medizinische Behandlungen für sich auszuschließen. Die Idee dahinter ist laut Waltraud Klasnic von Hospiz Österreich, "dass jeder Mensch in Würde, höchstmöglicher Selbstbestimmung und Lebensqualität bis zuletzt leben und sterben kann".

Niederösterreichs Patientenanwalt Gerald Bachinger unterstrich, dass der rechtliche Part der Patientenverfügung kostenfrei bei den Patientenanwaltschaften erledigt werden kann (in Oberösterreich, Kärnten und der Steiermark allerdings nur für sozial benachteiligte Personen), bei Anwälten und Notaren fallen hingegen Kosten an. Meist nicht gratis (130 Euro für die angefangene halbe Stunde) ist auch die verpflichtende ärztliche Aufklärung.

Verfügungen sollen zentral in ELGA gespeichert werde

Mit der Gesetzesnovelle wurde auch vorgesehen, dass die Verfügungen zentral in ELGA gespeichert werden sollen. Umgesetzt (und finanziert) wurde dies allerdings noch nicht, wie Wiens Patientenanwältin Sigrid Pilz kritisierte. Man werde weiter Druck auf das Gesundheitsministerium ausüben. Derzeit gibt es Register bei Anwälten und Notaren bzw. dem Roten Kreuz, aber keine Nachschaupflicht.

(APA/Red)

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