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Leiche in Skaterpark in Wien-Meidling gefunden: Mordprozess in Wien

In Skaterpark in Wien-Meidling erstochen: Mordprozess am Mittwoch
In Skaterpark in Wien-Meidling erstochen: Mordprozess am Mittwoch ©APA/HERBERT P. OCZERET
Am 16. Juli wird im Landesgericht Wien der Tod des 49-jährigen Mustafa P. verhandelt, der zu Jahresbeginn in einem Skaterpark bei der U-Bahn-Station Längenfeldgasse gewaltsam ums Leben gebracht wurde.
Erste Festnahme
Polizei sucht nach Zeugen
Identität des Toten geklärt
Leiche in Skaterpark gefunden
Mord-Alarm in Wien-Meilding

Wegen Mordes muss sich ein 46 Jahre alter, aus Tschetschenien stammender Mann vor einem Schwurgericht (Vorsitz: Christoph Bauer) verantworten. Ihm drohen zehn bis 20 Jahre oder lebenslange Haft.

Mordprozess in Wien

Mustafa P. hatte als Kleinkrimineller in Wien-Meidling mit Suchtgift gehandelt. Drogengeschäfte und daraus resultierende Schulden dürften auch das Motiv für die Bluttat gewesen sein. Der Angeklagte fühlte sich in seiner Ehre verletzt, weil der gebürtige Türke ihn bzw. seine Familie wegen Unstimmigkeiten über offene Verbindlichkeiten mit Schimpfwörtern bedacht hatte. Deshalb soll der Tschetschene beschlossen haben, dem Leben des Dealers ein Ende zu setzen.

Laut Anklage versuchte der 46-Jährige, der im Tschetschenien-Krieg gegen Russland gekämpft hatte, zunächst, Mustafa P. mit einem Schal zu erdrosseln. Weil das nach längerem Bemühen nicht gelang und der Mann befürchtete, Jugendliche könnten in dem stark frequentierten Park auf ihn aufmerksam werden, stach er schließlich mehrfach auf sein Opfer ein.

Leiche in Skaterpark gefunden

Fünf Burschen fanden am 4. Jänner in einem Gebüsch die Leiche und alarmierten die Polizei. Man kam relativ rasch auf die Spur des mutmaßlichen Täters, da dieser zuvor wiederholt Drohungen gegen Mustafa P. ausgestoßen und einen “Ehrenmord” angekündigt haben soll. Er wurde in der Wohnung eines Landsmanns festgenommen.

Dem Vernehmen nach wird der 46-Jährige vor den Geschworenen ein Tatsachengeständnis ablegen, aber eine “allgemein begreifliche, heftige Gemütsbewegung” geltend machen und sich damit in Richtung Totschlag verantworten. Sowohl bei der Einvernahme durch die Polizei als auch bei der U-Haft-Verhängung hatte er jedoch Aussagen getätigt, die nicht unbedingt für diese Version sprechen. So bezeichnete er den Toten vor dem Haftrichter wörtlich als “Miststück”. Er habe den Mann “abgestochen”, weil dieser “kein Recht, am Leben zu sein” gehabt habe. Er habe das Ganze mit einem Messer “finalisiert”, um sicherzugehen, dass Mustafa P. “keinesfalls überlebt”, wird in der Anklageschrift aus entsprechenden behördlichen Aktenvermerken zitiert.

(APA)

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