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Lehrerdienstrecht: Verpflichtender Start ab 2019/2020

Ab 2014/15 Wahlmöglichkeit - Höhere Anfangsgehälter für mehr Arbeit.
Ab 2014/15 Wahlmöglichkeit - Höhere Anfangsgehälter für mehr Arbeit. ©Bilderbox/Symbolbild
Verpflichtender Startschuss für das neue Lehrerdienstrecht ist 2019/20 - ab dann sollen alle neu eintretenden Lehrer nach dem neuen Recht beschäftigt werden.

Das sieht die am Dienstag im Ministerrat beschlossene Reform vor. Aber schon ab 2014/15 können Neu-Lehrer optional das neue Modell vereinbaren. Umstiegsmöglichkeiten für derzeit schon im Dienst befindliche Pädagogen sind nicht vorgesehen.

Einheitliches Dienstrecht für alle

Das Regelwerk selbst entspricht in den wichtigsten Punkten dem im Sommer in Begutachtung geschickten Entwurf, zu dem es über 1.700 vorwiegend negative Stellungnahmen gab. Vorgesehen ist ein einheitliches Dienstrecht für alle neu eintretenden Pädagogen. Derzeit gibt es unterschiedliche Regeln für Landeslehrer (Volks-, Haupt, Sonder-, Berufs- und Polytechnische Schule) und Bundeslehrer (AHS; berufsbildende mittlere und höhere Schulen, BMHS).

24 Stunden Unterricht pro Woche

Eckpunkte sind eine Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung auf 24 Stunden (wobei bis zu zwei Abschlagsstunden etwa für Klassenvorstände, Mentoren, Schüler- bzw- Elternberatung, Qualitätsmanagement und Kustodiate vorgesehen sind), höhere Anfangsgehälter samt einer späteren Verflachung der Gehaltskurve, neue Regeln für Zulagen, verpflichtende Fortbildung für alle Lehrer, eine Neugestaltung des Berufseinstiegs sowie ein Aus für die Pragmatisierung.

Künftig sollen alle Lehrer verpflichtend 24 Stunden pro Woche unterrichten, wobei darunter auch Lernzeiten bei der Tagesbetreuung fallen können. Derzeit gilt für Pflichtschullehrer eine Unterrichtsverpflichtung von 20 bis 22 Wochenstunden, für Lehrer an Bundesschulen sind es grundsätzlich 20 (wobei aber etwa Schularbeitsfächer höher bewertet werden und de facto zu einer niedrigeren Stundenbelastung bis zu 17 Stunden führen, Fächer wie Turnen zu einer höheren).

Daneben gehören zu den Dienstpflichten auch die Vertretung anderer Lehrer (im Ausmaß von 24 Stunden pro Schuljahr, darüber hinaus gibt es eine Vergütung von 33,4 Euro pro Supplierstunde), Vor- und Nachbereitung des Unterrichts sowie Korrekturen schriftlicher Arbeiten und “standortbezogene Tätigkeiten” (Elterngespräche, Schul-und Qualitätsentwicklung, Projekte, Teilnahme an Konferenzen, Teambesprechungen und schulinterne Fortbildung). Das Ausmaß dieser Tätigkeiten abseits des Unterrichts wird in den Entwürfen nicht näher definiert.

Einheitliches Einstiegsgehalt

Das Einstiegsgehalt soll künftig für alle Lehrer bei 2.420 Euro brutto liegen (Bundeslehrer derzeit: rund 2.220 Euro; Landeslehrer: 2.025). Die bisher 17 bis 18 Gehaltssprünge alle zwei Jahre werden durch sieben Gehaltsstufen ersetzt, wobei die erste Vorrückung laut Gesetzestext erst nach 13 Jahren erfolgt – allerdings werden die Ausbildungszeiten ab der AHS- bzw. BHS-Oberstufe bzw. Vordienstzeiten angerechnet, wodurch man im Regelfall nur etwa vier Jahre in der ersten Gehaltsstufe bleibt. Gehaltsstufe 2 liegt bei 2.760 Euro, nach weiteren fünf Arbeitsjahren sind es 3.100 Euro (Stufe 3), nach weiteren fünf Jahren 3.440 Euro (Stufe 4), nach weiteren sechs Jahren 3.780 Euro (Stufe 5), nach erneut sechs Jahren 4.120 Euro (Stufe 6) und nach wiederum sechs Jahren in der letzten Gehaltsstufe 4.330 Euro (Derzeitiges Letztgehalt der Bundeslehrer 5.140 Euro; Landeslehrer: 4.500 Euro).

Zulagen in bestimmten Fächern

Ein direkter Gehalts-Vergleich ist aber nicht möglich: Anders als bisher sollen die Lehrer in bestimmten Fächern Zulagen erhalten. In der Sekundarstufe I (AHS-Unterstufe, Hauptschule, Neue Mittelschule) wären das etwa für Deutsch und Fremdsprachen, Mathematik, darstellende Geometrie, Informatik und EDV 24 Euro pro Wochenstunde zusätzlich. In der Sekundarstufe II (AHS-Oberstufe, BMHS) liegt die Zulage für diese Fächer bei 36 Euro. Zwölf Euro zusätzlich sollen Lehrer bekommen, die in der Oberstufe Geografie, Geschichte, Psychologie oder ähnliche Fächer unterrichten. Extra Geld gibt es auch für “Spezialfunktionen” wie die Betreuung von Junglehrern in der Induktionsphase, für Bildungs- und Berufsorientierungsberatung, Sonder- und Heilpädagogik sowie für Direktoren.

“Induktionsphase” für Berufseinsteiger

Neu gestaltet soll der Berufseinstieg nach dem Studium werden: Junglehrer müssen künftig eine einjährige sogenannte “Induktionsphase” durchlaufen. Der Berufseinstieg ist bereits mit einem Bachelor-Abschluss möglich – allerdings muss binnen fünf Jahren ein Master-Abschluss erlangt werden, ansonsten ist die Kündigung möglich. An AHS-Oberstufen und BHS dürfen im Regelfall nur Lehrer mit Masterabschluss unterrichten – allerdings ist es ein Berufseinstieg mit Bachelor-Abschluss möglich, verbunden mit der Verpflichtung zum berufsbegleitenden Master-Studium. Ausnahmen gibt es außerdem für Fachpraktiker an BHS.

Alle Lehrer sollen außerdem künftig verpflichtend Fortbildungen im Ausmaß von 15 Stunden pro Jahr besuchen – grundsätzlich außerhalb der Unterrichtszeit. Schulleiter werden nach dem Entwurf auf fünf Jahre befristet bestellt, bei “Nichtbewährung” können sie vorzeitig abberufen werden. Vom Unterricht sind sie gänzlich freigestellt. Für den Posten gibt es je nach Schulgröße und Funktionsdauer Zulagen zwischen 600 bis 1.650 Euro.

(APA)

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