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Lebenslang: Witwe erleichtert über Urteil

Der Todespfleger von Sonthofen muss lebenslang hinter Gitter. Das Landgericht Kempten befand den 28-jährigen Krankenpfleger Stephan L. des zwölffachen Mordes und des 15-fachen Totschlags für schuldig.

Zwischen Anfang 2003 und Mitte 2004 hat L. mehr als zwei Dutzend Patienten im Krankenhaus von Sonthofen mit einem Medikamenten-Mix zu Tode gespritzt, darunter auch den damals 82-jährigen gebürtigen Andelsbucher Ferdinand Kohler – die “VN” berichteten.

L. hatte sich stets mit dem Motiv “Mitleid für die sterbenskranken alten Menschen” gerechtfertigt. Ein Grund, der bei den Angehörigen vor allem Wut und Unverständnis auslöste. “Meinem Mann ging es damals nach einem Schlaganfall wieder viel besser, er war nicht sterbenskrank”, so die Witwe Frieda Kohler im “VN”-Gespräch. Auch das Gericht glaubte der Version des Todespflegers nicht. “Der Angeklagte hat in den meisten Fällen Patienten umgebracht, deren Zustand er selbst nicht ertragen konnte, die Patienten interessierten ihn im Grunde genommen nicht”, sagte Richter Peter Rechner bei der Urteilsverkündung. Unter den Opfern seien sogar Patienten gewesen, die kurz vor der Entlassung gestanden hätten. Zudem sei der Pfleger oft dreist und rücksichtslos vorgegangen, indem er beispielsweise die Angehörigen kurz aus dem Zimmer schickte, während er einer Patientin eine Todesspritze gesetzt habe. Erleichterung “Ich bin erleichtert über das Urteil. Im Fall meines Mannes Ferdinand hat das Gericht auf Mord entschieden. Das mit dem Mitleid habe ich dem Täter nie geglaubt, mein Mann wollte nicht sterben”, schildert Frieda Kohler. Zusätzlich zur lebenslangen Freiheitsstrafe stellte das Schwurgericht als Höchststrafe die besondere Schwere der Schuld fest. Stephan L. kann also auch bei guter Führung nicht nach 15 Jahren vorzeitig aus der Haft entlassen werden.
Der Ex-Krankenpfleger erschien wie unberührt von dem Urteil. Lediglich die roten Flecken in seinem Gesicht und ein Blick auf seine immer wieder nervös gekneteten Hände verrieten bei genauem Hinsehen die Anspannung. Die Anwälte des Todespflegers kündigten gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof an. “Die Sache ist noch nicht vorbei”, so Anwalt Jürgen Fischer.

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