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Läden bleiben am Sonntag weiterhin dicht

Schwarzach - „Es ist nicht daran gedacht, die Regelungen hinsichtlich der Sonntagsöffnung für den Handel in irgendeiner Richtung aufzuweichen.“ Das stellt Landeshauptmann Herbert Sausgruber gegenüber den „VN“ klar. Fragen

Und weiter: „Da bin ich sehr restriktiv. Das hat auch mit Wertungen zu tun, die mit den Sozialpartnern geregelt sind. Ich mache das aus grundsätzlichen Überlegungen zur Aufrechterhaltung der Sonntagsruhe, auch im Interesse der Arbeitnehmer.“ Mit diesem Machtwort erteilt Sausgruber allen Wünschen nach einer Ausweitung der Sonntagsöffnung eine klare Absage. U. a. will die Wirtschaftskammer eine Ausdehnung der Kleinbetriebsregelung von zwei auf drei Stunden Öffnungszeit an Sonntagen. Und bei der Handelskette Sutterlüty wünscht man sich an bestimmten Standorten, aber nicht generell, eine Anpassung der Ladenöffnungszeiten und der gesetzlichen Ladenfläche von 80 m2 „in einem vernünftigen Maße“ an die neuen Kundenbedürfnisse. Sutter­lüty am Bahnhof in Dornbirn verzeichnet an Sonntagen rund 3000 Kunden.

In die Diskussion um die Ausweitung der Sonntagsöffnung kam zuletzt wieder Bewegung. Dabei wird seitens des Handels zwar keine generelle Sonntagsöffnung angestrebt, aber Lockerungen dort, wo diese in Bezug auf die Kundenbedürfnisse sinnvoll sind. Landeshauptmann Herbert Sausgruber spricht dazu aber gegenüber den „VN“ ein klares Machtwort: „An eine Aufweichung der Regelung über die Sonntagsöffnung ist in keiner Richtung gedacht.“ Voll auf der Linie des Landeshauptmannes ist auch Wirtschaftslandesrat Rein.

Die Rechtslage

Derzeit gibt es die Sonntagsöffnung in Fremdenverkehrsorten während der Saison und an bestimmten Standorten wie z. B. Bahnhöfen oder Tankstellen. Dort gilt eine Beschränkung auf 80 m2 Handelsfläche. Dazu kommt die Kleinbetriebsregelung nach der an Sonntagen zwischen 7 und 12 Uhr zwei Stunden Güter des täglichen Bedarfes verkauft werden können – allerdings nur vom Geschäftsinhaber und seinen Familienangehörigen. Auch hier werde es keine Veränderungen geben, so Sausgruber. „Die Regelung der Ladenöffnungszeiten ist äußerst kompliziert. Dadurch, dass jetzt von Montag bis Freitag bis 21 Uhr und an Samstagen bis 18 Uhr geöffnet sein darf, gibt es für die Wochentage aber keine Probleme. Eine generelle Sonntagsöffnung wollen weder die Wirtschaftskammer noch die Kaufleute. Daher braucht man eben gewisse Ausnahmeregelungen. Es liegen uns einige Wünsche vor, die die Sonntagsöffnung betreffen.“ So Manfred Fiel, Spartengeschäftsführer Handel in der Wirtschaftskammer (WKV). Dass ein Bedürfnis nach Sonntagsöffnung da ist, zeigt aber beispielsweise, dass Sutterlüty in Dornbirn am Bahnhof an Sonntagen rund 3000 Kunden verzeichnet, aber per Gesetz die Verkaufsfläche auf 80 m2 beschränken muss, obwohl 400 m2 vorhanden sind. U. a. meint etwa Alexander Kappaurer, Leitung Marketing bei der Firma Sutterlüty: „Aufgrund des steigenden Servicegrades und der liberaleren Öffnungszeiten in Europa, aber auch anderen Teilen Österreichs, haben sich die Wünsche und Anforderungen der Vorarlberger Bevölkerung und der Tourismusgäste zum Thema Ladenöffnungszeiten stark verändert.“ Bei Sutterlüty wünscht man sich – so Kappaurer – dass in bestimmten Gebieten und Standorten das Öffnungszeitengesetz und insbesondere die Beschränkung der Ladenfläche auf 80 m2 in einem vernünftigen Maße an die neuen Anforderungen angepasst werden.

Servicenachteile

„Unsere Kunden am Bahnhof Dornbirn, in Dornbirn-Rohrbach, Dornbirn-Kehlerpark und in Bregenz am Hafen müssen sonntags zum Bezahlen auf Grund der Gesetze vielfach in langen Schlangen 15 bis 20 Minuten an der Kasse warten. Zusätzlich müssen viele auf Grund der 80-m2-Beschränkung auf ihre gewohnten Lebensmittel verzichten. Solche Gesetze bilden Service- und Wettbewerbsnachteile“, glaubt Kappaurer. Anders bewertet man das bei der Spar. So meint Direktor Heinz Wohlgenannt: „Über die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten hinaus sieht man bei der Spar-Vorarlberg keinen Handlungsbedarf.“

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