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Ländle will Grundverkehrsgesetz korrigieren

Vorarlberg will dem Erkenntnis des EuGH folgen, wonach die Genehmigungspflicht im Vorarlberger Grundverkehrsgesetz für Grundstückskäufe EU-widrig ist.

Allerdings mit dem Vorbehalt, dass die „totale Freigabe des Grundverkehrs undenkbar“ sei. In diesem Sinn äußerte sich heute, Donnerstag, Agrar-Landesrat Erich Schwärzler (V) in seiner Eigenschaft als Bauernbund-Landesobmann.

Der EuGH hat sein Urteil am 15. Mai veröffentlicht. Nun muss das Landesgericht Feldkirch entscheiden, ob das Gesetz unter die Ausnahmebestimmungen für den Grunderwerb fällt, die in den ersten fünf Jahren nach Österreichs EU-Beitritt gegolten haben. Das Landesgericht hatte einen konkreten Fall aus Fußach an den EuGH herangetragen und muss nun beurteilen, „ob § 8 Absatz 3 VGVG nur bewirkt, dass am 1. Jänner 1995 geltende Vorschriften betreffend Zweitwohnungen in Kraft bleiben, oder ob er erhebliche Unterschiede aufweist, die ihn von der Anwendung der Ausnahme des Artikels 70 der Beitrittsakte ausschließen“.

LR Schwärzler betonte nun in einer Aussendung, eine totale Freigabe des Grundverkehrs werde vom Vorstand des Vorarlberger Bauernbundes abgelehnt. Den jüngsten Erkenntnissen des EuGH bzw. des Generalanwalts solle nun „mit entsprechenden Änderungen des Grundverkehrs- und Raumplanungsgesetzes begegnet werden“. Grund und Boden, so Schwärzler, sei im dicht besiedelten Vorarlberg „ein knappes Gut, mit dem haushälterisch umgegangen werden muss und das nicht ausschließlich der Kapitalanlage dienen darf“. Heimischer Boden dürfe kommenden Generationen nicht entzogen werden, „hier haben wir auch eine Verpflichtung unseren Kindern gegenüber“.

LR Schwärzler äußerte sich zuversichtlich über „Möglichkeiten, das EuGH-Erkenntnis umzusetzen, ohne dass dadurch eine totale Freigabe des Grundverkehrs erfolgt“. Der Generalanwalt habe erklärt, dass die im VGVG verankerten Ziele wie Verbot des Entzugs der landwirtschaftlichen Nutzung, Verbot der Bodenspekulation oder Verbot der Bildung von Großgrundbesitz den europäischen Grundfreiheiten nicht entgegen stünden. Schwärzler: „Das gibt Anlass zur Hoffnung, dass eine Lösung gefunden werden kann, die den Rahmenbedingungen in Vorarlberg und dem EU-Recht gerecht werden“.

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